falsche Einladung zur BR Sitzung?
Hallo zusammen,
die Frage beschäftigt mich schon länger. Ich möchte wissen ob mein Vorsitzender richtig und rechtzeitig einlädt. Wenn ich was bemängel werde ich nur ausgelacht und als Querulant dargestellt. Doch nun zu den Fakten:
Wir haben uns eine Geschäftsordnung gegeben. Dort heißt es: Die Einladung zu den wöchentlichen Betriebsratssitzungen erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung sowie der dazu notwendigen Unterlagen, insbesondere des Protokolls der letzten BR-Sitzung schriftlich bzw. per Outlook. Sie soll dem einzuladenden Personenkreis spätestens einen Arbeitstag vor der Sitzung zugestellt worden sein (in der Regel gem. § 2 Absatz 1. Freitag).
Unsere Sitzungen sind Dienstags. Unsere Kernarbeitszeit endet Freitags um 12:15 Uhr. Ich gehe meist pünktlich um 12:15 Uhr und der Vorsitzende verschickt die Einladung erst nach 12:15 Uhr. Ich habe ihn schon mehrmals gebeten dies vorher zu tun, aber vergebens. In der Einladungsmail sind keine Dokumente angehängt oder TOPs gelistet. Die Mail beinhaltet nur Links zu einem Ordner auf dem Netzlaufwerk. In diesem Ordner befinden sich dann die Einlaudung mit TOPS, das Protokoll und sonstige benötigte Dateien.
Wenn ich Urlaub hatte, habe ich auch schon mehrfach darum gebeten zumindest das PDF der Einladung mit den Tagesordnungspunkten mit an die Einladungsmail anzuhängen damit ich mich vorbereiten kann (durch automatische Weiterleitung an private Mailaddy) Auch dies wird ignoriert ... Von zuhause ist dieser Netzwerkordner nicht einsehbar für mich, dies geht nur von meinem Arbeitsplatz in der Firma.
Ich möchte nun gern von euch wissen, ist dies zulässig? Wenn ich Montags ins Büro komme und dort zum ersten mal die Tagesordnungspunkte sehen kann, ist mir die Einladung dann rechtzeitig zugegangen? Eigentlich beginnnt die Frist ja ab dem nächsten Tag des Zugangs. Insofern könnte nach meinem rechtsverständnis Dienstags keine Sitzung stattfinden, wenn ich mich erst ab Dienstags vorbereiten kann (1 Tag nach Zugang).
Fals ich mit meiner Vermutung richtig liege und diese Form der einladung nicht richtig ist, was kann ich tun damit meine Kollegen "richtig" einladen?
Vielen Dank für eure Kommentare
Community-Antworten (7)
13.05.2016 um 09:13 Uhr
So richtig verstehe ich dein Problem nicht. Du hast doch Montag früh alle Unterlagen zur Verfügung und kannst voll loslegen. Oder was willst Du damit am Wochenende zu hause? Oder geht es dir darum, auf einer unnützen Geschäftsordnung herumzureiten, die euch letztendlich nur knebelt und unflexibel macht?
13.05.2016 um 09:20 Uhr
Meiner Meinung nach verhält sich der BRV korrekt. Aber nicht nett. Wenn Dienstags die Sitzungen sind und du die Einladung bzw. Unterlagen am Montag hast ist alles ok. Es beginnt nicht die Frist an zu laufen, wenn du die Sachen lesen kannst sondern ab Zugang. Der Zugang ist ja sogar zwei Arbeitstage vorher am Freitag. Fristgerecht ist alles was bis zum Ende der Kernarbeitszeit in deinem Postfach liegt. Das gleiche gilt auch für die Übermittlung von Anhörungen vom AG. Diese gelten innerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit (Ende der Gleitzeit) als an diesem Tag zugegangen.
Weiterhin gibt es laut BetrVG nur ein Einsichtsrecht in die Protokolle und kein "Besitzrecht" von Kopien.
Wir versenden bis auf die Tagesordnung alles per Email-Links. Da kann ich den BRV verstehen, dass er dich mit deinen Fehlinterpretationen als Querulant sieht. Vielleicht macht er das ja auch absichtlich um dich zu ärgern?
Fazit: Du liegst falsch. Die Unterlagen gehen dir zwei Arbeitstage vorher zu. Selbst eine Übermittlung am Montag wäre möglich und innerhalb der Frist. Die Einladung ist korrekt.
13.05.2016 um 11:37 Uhr
"Wenn ich Urlaub hatte, habe ich auch schon mehrfach darum gebeten zumindest das PDF der Einladung mit den Tagesordnungspunkten mit an die Einladungsmail anzuhängen damit ich mich vorbereiten kann (durch automatische Weiterleitung an private Mailaddy) Auch dies wird ignoriert ... Von zuhause ist dieser Netzwerkordner nicht einsehbar für mich, dies geht nur von meinem Arbeitsplatz in der Firma. "
Und eine automatische Weiterleitung würde ich auch ganz schnell abschalten. Wie stellst du denn den Schutz von Daten, Unternehmensinterna usw. auf deinem Privatgerät sicher? Und ist dies überhaupt vom AG gestattet? Mir persönlich klappen da die Fußnägel hoch. Und dann möchtest du noch alle Unterlagen in der Email vom BRV haben, damit du sie schön zu Hause hast...... Ich würde mir ganz stark überlegen, ob ich wirklich sensible Daten zu Hause haben muss.
13.05.2016 um 12:03 Uhr
Ich habe durchaus Bedenken, ob das alles so rechtens ist.
Es kann in der Tat in der GO festgelegt werden, bis wann die Tagesordnung zu verschicken ist. "... spätestens einen Arbeitstag vor der Sitzung zugestellt worden sein" ist aus meiner Sicht Plusquamperfekt, was demnach nach der Formulierung bedeutet, dass der Montag zu spät ist. Allerdings wäre demnach alles was vor Montag Arbeitsbeginn zugeht noch rechtzeitig. Allerdings habe ich Zweifel, dass das beliebig festgelegt werden kann. Der gesetzlichen Forderung "rechtzeitig" muss nachgekommen werden. Was noch "rechtzeitig" ist, darüber kann man sicherlich streiten. Die TO der regelmäßigen Sitzung ist am Vortag sicherlich nicht mehr rechtzeitig und auch der Vorvortag erscheint mir eher bedenklich. In der Regel werden in der Literatur mindestens drei Arbeitstage als notwendig angesehen.
Die BRM sind "unter Mitteilung der Tagesordnung" zu laden. Damit sehe ich auch ein en "Da steht die Tagesordnung"-Link nicht ganz unproblematisch.
Wie bereiten sich in so einem Gremium die BRM eigentlich auf die Sitzung vor? Haben sie wirklich eine Tätigkeit die so unbedeutend ist, dass eine jederzeitige Unterbrechung zur Vorbereitung auf die Sitzung möglich ist? Oder gehe sie in der Tat unvorbereitet in die Sitzung?
13.05.2016 um 17:13 Uhr
Tach auch Pjöööng hat uneingeschränkt recht.
Denn wenn der BRV die Einladungen und/oder Tagesordnung erst einen Tag vor Sitzungsbeginn rausschickt, dann haben die BR-Mitglieder kaum noch hinreichend Gelegenheit, sich ordnungsgemäß auf die Sitzung vorzubereiten. Rechtzeitig bedeutet daher, daß der BR-Vorsitzende dies angemessen zu be - rücksichtigen hat.
Im übrigen : Was hindert oder macht es dem BRV unmöglich, die Einladung nebst Tagesordnung z.B. 3 Tage vorher rauszuschicken ???
13.05.2016 um 18:00 Uhr
Ich wollte nochmal Klarstellen dass es mir nicht um alle Unterlagen geht. Ich möchte einfach die Tagesordnungspunkte in der Mail als Text haben, damit ich mich bei Bedarf auf die Sitzung übers WE vorbereiten kann.
Als BR hat man auch das Recht in seinem Urlaub zu BR-Sitzungen zu kommen. Dies habe ich schon getan. Und auch hier habe ich schon öfter darum gebeten die TOPs in der Mail mit aufzulisten. Auch im Urlaub ist man mir diesem Wunsch nicht nachgekommen. Und dann kann man überhaupt nicht mehr von ordnungsgemäßer Einladung reden.
Und wie Pjööng schon sagt, rechtzeitig bedeutet gesetzlich in der Regel 3 Arbeitstage. Darauf habe ich hingewiesen als die Frist in unserer Geschäftsordnung von drei auf einen Tag herabgesetzt wurde. Denn mit den 3 Tagen hat es der Vorsitzende nie hinbekommen …
Meine BR Kollegen interessiert das alles null. Die machen sowieso immer was sie wollen. Vorbereitung kennen Sie nicht. Wenn über irgend ein Dokument oder sonstwas geredet wird, wird das in der Sitzung erst mal vorgelesen …
Der Vorsitzende ist schon über 20 Jahre Betriebsrat und weiß bis heute nicht wann er Ersatzmitglieder zu laden hat und wann nicht. Erst letzten Dienstag hat er das wieder bewiesen. Ein Seminar für Vorsitzende weigert er sich zu besuchen … Bei uns sind die Kollegen nur BR wegen dem Kündigungsschutz. Für die Einhaltung von Betriebsvereinbarungen kämpft man auch nicht. Das wird dann tot geredet und gesagt wir machen lieber nichts, weil sonst HR diese BVs jederzeit kündigen kann …
Was den BR Vorsitzenden hindert die Einladung früher zu schicken? Er sagt seine normale Arbeit geht vor, bzw. er setzt seine Prioritäten selbst. Er weiß auch genau, dass er mich damit ärgern kann. Weil allen anderen ist es egal, die bereiten sich sowieso nicht vor.
17.05.2016 um 11:56 Uhr
"Er sagt seine normale Arbeit geht vor"
Dummerweise stimmt das nicht ... im Gegenteil ! Die BR-Arbeit geht vor.
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