Erstellt am 06.11.2015 um 15:53 Uhr von gironimo
Da sind Langzeitkonten (Stichwort Lebensarbeitszeit, vorgezogener Ruhestand usw) mit gemeint, nicht normale Gleitzeitkonten.
Wenn Ihr so viel + Stunden vereinbaren wollt, habt Ihr sicherlich auch klare - in der BV festgelegte - Regeln zum Zeitausgleich (ganze Tage ohne wenn und aber....), und genügend Personal.
Ich würde derartige Regeln heut zu Tage nicht mehr vereinbaren.
Erstellt am 06.11.2015 um 15:59 Uhr von Globus
wieso müssen? ich würde auch euer Modell insolvenzversichern - weiterhin würde ich eine Vererbungspflicht einfügen - dass positive Zeitsalden dem Erben auszuzahlen sind...
Erstellt am 06.11.2015 um 17:16 Uhr von Niemand
Für Gleitzeitkonten ist gesetzlich kein Schutz vorgesehen. Schutz könnt ihr nur über die Regelung in der BV erreichen.
Mit solch großen Spannen führt ihr aber nur unkontrollierte Mehrarbeit ein. Ein Gleitzeitkonto soll nur zur flexibiölisierung der Anfangs und Endzeiten regeln.
Dafür reicht eine Spanne von 16 Stunden um auch mal einen Tag komplett frei nehmen zu können. Alles was mehr ist gebt ihr eure Mitbestimmung bei Mehrarbeit auf.
Erstellt am 06.11.2015 um 17:18 Uhr von Globus
nee, nicht wenn man einen Schutz vereinbart - dann ufert es nciht aus - weiterhin sollte selbstverständlich ein Ampelsystem vereinbaren...