Erstellt am 28.12.2022 um 21:35 Uhr von paula
handelt es sich um ein BR Seminar? Welchen Sinn sollte es dann machen?
Erstellt am 28.12.2022 um 21:42 Uhr von Damei81
es handelt sich um eine BR-Seminar aber nicht nah 37 6
es soll der Restbildungsurlaub verwendet werden, da er sonst verfällt und den Rest 37 7
Erstellt am 28.12.2022 um 22:12 Uhr von Dummerhund
"es handelt sich um eine BR-Seminar aber nicht nah 37 6. es soll der Restbildungsurlaub verwendet werden, da er sonst verfällt und den Rest 37 7"
Das sagt wer?
Erstellt am 28.12.2022 um 22:15 Uhr von Damei81
Ende des Jahres verfällt, da er schon aus dem Vorjahr mitgenommen wurde.
Ist ja eigentlich auch egal für meine Frage. Geht es das man das Freistellungsart bei einem Seinar teilt?
Erstellt am 28.12.2022 um 22:31 Uhr von Dummerhund
Versteh die Vorgehenseise zwar nicht, aber muß ich auch nicht.
Denke am besten kann das der Seminaranbieter und der AG beantworten.
Erstellt am 29.12.2022 um 11:02 Uhr von Enigmathika
Der Arbeitgeber müsste das Seminar dann aus zwei verschiedenen "Töpfen" bezahlen.
Bildungsurlaub darf nur gewährt werden, wenn der Veranstalter ein für Bildungsurlaub anerkannter Anbieter ist. Wenn Dein Anbieter sowohl für Bildungsurlaub als auch für Weiterbildung im Sinne von §37, 7 anerkannt ist, könnte das möglich sein.
Ich verstehe allerdings nicht, wozu das gut sein sollte.
Erstellt am 29.12.2022 um 11:14 Uhr von celestro
Sehe auch überhaupt keinen Sinn in dieser "Aktion". Bildungsurlaub heißt normalerweise, man wird von der Arbeit freigestellt und bezahlt die Fortbildung selbst. Das wird hier vermutlich nicht so sein.
Und wenn es ein Seminar ist, für das man sich nach "37 Abs. 7 BetrVG" freistellen lässt, wieso dann nicht für das Komplette? Was soll das?
Erstellt am 29.12.2022 um 11:24 Uhr von Dummerhund
Muss mal zum Jahresende Schmunzeln, celestro und ich scheinen einer Meinung zu sein :-)
Kann mir hier nur vorstellen das man der irrigen Meinung nach geht es dürften nur 3 Wochen im Jahr für BR Schulungen nach 37.6 BetrVG besucht werden, sonst macht es für mich auch keinen Sinn.
Erstellt am 29.12.2022 um 12:47 Uhr von damei81
Hallo
es geht nicht um 37.6 sondern 37.7 und da ist es das man 3 bzw. 4 Wochen pro regulare Amtszeit freistellen lassen kann.
es macht in dem Sinne Sinn, das der Bildungsurlaub ausgeschöpft werden soll, nebenbei wird für Nichtbetriebsratsachen auch Bildungsurlaub benötigt. wenn die komplette Woche genommen wird, ist Bildungsurlaub übrig und die 3 bzw. 4 Wochen sind aufgebraucht.
Die Frage nach dem Sinn ist, doch eigentlich egal. Wollte eine rechtliche Meinung haben.
Erstellt am 29.12.2022 um 13:40 Uhr von lolium
Wenn das Seminar entsprechen als Bildungsurlaub und nach 37,7 anerkannt ist, sollte dies wohl möglich sein.
AG kann natürlich Bildungsurlaub auch widersprechen (Nds)
Erstellt am 29.12.2022 um 16:49 Uhr von celestro
"es macht in dem Sinne Sinn, das der Bildungsurlaub ausgeschöpft werden soll, nebenbei wird für Nichtbetriebsratsachen auch Bildungsurlaub benötigt. wenn die komplette Woche genommen wird, ist Bildungsurlaub übrig und die 3 bzw. 4 Wochen sind aufgebraucht."
Sorry, aber für mich steht da völlig unverständlicher Kauderwelch.
Erstellt am 29.12.2022 um 16:52 Uhr von ganther
noch freundlich formuliert :)
Erstellt am 29.12.2022 um 20:31 Uhr von Dummerhund
Neben den Leihautos habe ich bei uns im 9er Gremium 10 Jahre lang für alle BRM´s im Jahr 3 Seminare koordiniert und gebucht (Semis für den KBR noch nicht mit einberechnet). Wenn mein Ü60 Kopp noch funktioniert müssten das dann 243 Seminare gewesen sein. Bildungsurlaub nach dem BBiG wurde bei uns auch genutzt. So ein Durcheinander wie man hier vor hat zu veranstalten ist mir aber sowas von völlig fremd.
Ich vermute mal das hier noch ein relativ unerfahrener BR zu Gange ist, was ja auch nicht schlimm ist und wir ja auch Hauptsächlich solchen weiterhelfen wollen.
"es geht nicht um 37.6 sondern 37.7 und da ist es das man 3 bzw. 4 Wochen pro regulare
Amtszeit freistellen lassen kann."
Dieser Satz und die Vorgehensweise an sich lässt mich drauf schließen.
Wo bitte hat man die Erkenntnis her das man sich pro Amtszeit nur für 3 bzw 4 Wochen für Semis freistellen lassen kann?
Diese Person kannst du gleich wegen Behinderung der BR Arbeit dran kriegen.
Der BR entscheidet welches Seminar und wie viele er für ERFORDERLICH hält. Und da kann er sämtlich Seminare nach § 37,6 BetrVG beschließen; Ausnahme hier nur wenn sie nur unter § 37,7BetrVG angeboten werden. Ich persönlich würde aber für das Ehrenamt BR kein Seminar aus meiner Tasche nach 37,7 BetrVG zahlen und der AG nur die Freistellung. Auch meinen Bildungsurlaub nach BBiG würde ich dafür nicht investieren.
Mal abgesehen davon das man sich beim Seminaranbieter erkundigen muss ob dies überhaupt möglich ist, gibt ein BR bei so einer Vorgehensweise nach außen hin kein gutes Bild ab.
Letztendlich aber müsst es ihr selber wissen was ihr macht. Man kann nur hoffen du nimmst die ganze Konversation hier mal mit in euer Gremium und ihr geht das Ganze noch mal durch. Und vielleicht beantwortest du doch noch die Fragen warum ihr das Semi nicht nach 36,6 macht und woher die Annahme kommt das man pro Amtszeit nur 3-4 Wochen für Semis freigestellt werden könnt.
Das die anderen MA auch ihren Bildungsurlaub voll ausschöpfen können ist jedenfalls ein ganz schlechter Stil.
Erstellt am 29.12.2022 um 20:39 Uhr von Damei81
ich wusste nicht das hier eine Moraldiskussion stattfindet.
Warum und weshalb man nach 37.7 macht ist doch uns überlassen.
steht im Gesetz Abs. (7) Unbeschadet der Vorschrift des Absatzes 6 hat jedes Mitglied des Betriebsrats während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt "drei Wochen" zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Der Anspruch nach Satz 1 erhöht sich für Arbeitnehmer, die erstmals das Amt eines Betriebsratsmitglieds übernehmen und auch nicht zuvor Jugend- und Auszubildendenvertreter waren, auf "vier Wochen".
Ob es Sinn macht oder nicht, dafür sind wir nicht hier, sondern ob es rein rechtlich möglich ist.
Danke für die tolle Hilfe
Erstellt am 29.12.2022 um 20:53 Uhr von Dummerhund
Ich bin, glaube ich mit der längste hier im Forum und glaube daher nicht das du mit dieser Art viel Hilfe hier im Forum erwarten kannst. Würde mich freuen wenn ich mich irre und wünsche viel Erfolg.
Erstellt am 30.12.2022 um 09:57 Uhr von ganther
@Damei81
nach deinem letzten Post frage ich mich, warum du überhaupt die Frage gestellt hast. Anscheinend weißt Du es ja eh