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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung nach $37 Abs 7 BetrVG = Bildungsurlaub ?

F
Fragenmann
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, ich wühle mich hier durchs Internet und werde nicht schlauer. Vielmehr ist es immer verwirrender.

Ich möchte eine dreijährige Fortbildung machen, die mich beruflich und persönlich weiterbringt. Eine Beraterausbildung. Natürlich würde das auch meine Arbeit im Betriebsrat beeinflussen.

Der Anbieter ist zertifizierter Bildungsurlaubsanbieter und die Fortbildungstage ebenfalls dafür geeignet.

Ist das das Kriterium was mit "die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt sind." gemeint ist?

Also ist hier einfach "Bildungsurlaub" gemeint?

Oder muss da noch jemand irgendwas genehmigen?

Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

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takkus

20.06.2018 um 14:54 Uhr

§ 36 und § 37 des BetrVG behandelt den Rechtsanspruch auf Betriebsratsweiterbildungen. Und das ist Deine WB ja nun wahrlich nicht.

F
Fragenmann

20.06.2018 um 15:02 Uhr

Danke Takkus, das steht da aber eben grade nicht. Anders gefragt was verstehst du denn unter einer Betriebsratsweiterbildung?

B
BRHamburg

20.06.2018 um 15:13 Uhr

Ein Seminar zum Thema: Die Arbeitnehmerbewegung im Wandel des Jahrhunderts. Oder das Thema: Politischaktiv in Sozialen Medien.

T
takkus

20.06.2018 um 15:56 Uhr

Schau dir mal die Kommentierung im Fitting an. Eine Weiterbildung zum Berater hat sicher wenig mit BR- Arbeit zu tun- oder?

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