ich wühle mich hier durchs Internet und werde nicht schlauer.
Vielmehr ist es immer verwirrender.
Ich möchte eine dreijährige Fortbildung machen, die mich beruflich und persönlich weiterbringt. Eine Beraterausbildung. Natürlich würde das auch meine Arbeit im Betriebsrat beeinflussen.
Der Anbieter ist zertifizierter Bildungsurlaubsanbieter und die Fortbildungstage ebenfalls dafür geeignet.
Ist das das Kriterium was mit "die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände als geeignet anerkannt sind." gemeint ist?
Also ist hier einfach "Bildungsurlaub" gemeint?
Oder muss da noch jemand irgendwas genehmigen?
Vielen Dank
Weitere Informationen
Ihr Recht auf Fortbildung