Erstellt am 08.02.2012 um 20:35 Uhr von DerAlteHeini
styler
Da ein Betriebsratsmitglied auch verpflichtet ist sich für die Betriebsratsarbeit entsprechend zu bilden, solltest du versuchen deinen Schulungsanspruch mit Hilfe des Arbeitsgerichts durchzusetzen, da dieses Verhalten deiner BR Kollegen auch eine Art der Behinderung von Betriebsratsarbeit ist.
Enstehende Kosten muss der AG zahlen.
Erstellt am 08.02.2012 um 21:00 Uhr von peanuts
"nach § 37/7 BetrVG hat der BR bei Beschlussfassung nur die Zeitliche Lage zu berücksichtigen."
Der BR hat ausschließlich einen Beschluss zu fassen, der da lautet: "Keine Bedenken gegen die zeitliche Lage und Dauer der Schulung."
Die Schulung muss natürlich i.S.d. § 37 Abs.7 BetrVG anerkannt sein.
"Habe ich rechtlich eine Möglichkeit dieses durchzusetzen?"
Beschlussverfahren beim zuständigen Arbeitsgericht
"Diese Antwort finde ich nicht im Däubler. Kittner oder Klebe."
Aber mehr als ausführlich im Richardi ...
Erstellt am 09.02.2012 um 09:24 Uhr von waf-admin
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