Hallo, unser Arbeitgeber möchte eine BV BEM mit uns abschliessen.
Ich stolpere immer wieder über diesen einen Satz, den Rest der BV haben wir geklärt.
Der Satz lautet:

"Stimmt der betroffene Arbeitnehmer einer Beteiligung von Betriebsrat und/oder so-weit im Betrieb vorhanden der Schwerbehindertenvertretung nicht zu, reduziert sich die Mitgliederzahl des BEM-Teams auf die übrigen vorstehend benannten Vertreter. Eine ordnungsgemäße ‚Beteiligung von Betriebsrat und/oder Schwerbehindertenvertretung gem. § 84 Abs. II SGB IX hat in diesem Fall trotzdem stattgefunden. Der Wunsch des betroffenen Mitarbeiters wird schriftlich dokumentiert."

Uns als Betriebsrat gefällt nicht das die Beteiligung des BR ordnungsgemäß war wenn der Mitarbeiter den BR ablehnt beim BEM....
Sehen wir das Falsch !?