Erstellt am 27.01.2012 um 10:30 Uhr von Matzke
Stellt sich mir die Gegefrage, warum der MA keinen vom BR dabei haben möchte. Ungewöhnlich ist es schon, da die MA eigentlich den BR als Vertreter ihrer Interessen ansehen, was der BR nun mal auch ist.
Sei es drum.
Der MA kann das BEM Gespräch absagen, wenn er es möchte. Für die MA ist es keine Pflicht. Ob es allerdings angebracht ist, steht auf einem anderen Blatt.
Fazit: ICH (ganz persönlich) würde als BR teilnehen. Wenn MA dagegen ist, kann er Termin platzen lassen. Ich als BR habe jedenfalls meine PFLICHT erfüllt.
Liebe Grüße und viel Glück
Erstellt am 27.01.2012 um 10:40 Uhr von rkoch
> Der BR ist ja nun mal zwingend Partner beim BEM.
Ja, der BR klärt mit dem AG ab, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann"
Aber: Das heißt IMHO noch nicht, das der BR bei jedem Gespräch zwischen AG und BR dabei sein muß oder überhaupt darf. Derartiges ist IMHO in BV zu regeln.
Auch der §84 SGB IX setzt ein derartiges Gespräch weder voraus noch sieht es ein solches als notwendig oder überhaupt als "Mittel" des BEM an. Der "Betroffene" ist zu beteiligen. Wie diese "Beteiligung" konkret aussieht sagt §84 nicht. Sofern ihr also in einer BV nicht konkreter den Ablauf des BEM - und damit z.B. die Notwendigkeit und Ablauf eines derartigen Gesprächs ggf. unter zwingender Beteiligung des BR - geregelt habt, gibt es weder einen Bedarf eines solchen Gesprächs noch ein Teilnahmerecht des BR. Das heißt wiederum nicht, das ein derartiges Gespräch nicht stattfinden kann, ein Beteilungsrecht des BR ergäbe sich dann ggf. aus §81 ff. BetrVG, aber dann nur auf Wunsch des AN.
Insgesamt würde ich also sagen: Wenn ihr es nicht explizit so geregelt habt, hat der BR bei diesem Gespräch nichts verloren wenn es der AN nicht will. Der AG hat Euch dann aber bzgl. der aus diesem Gespräch abgeleiteten Maßnahmen zu beteiligen und Euch natürlich schon deshalb über den Inhalt des Gesprächs wahrheitsgemäß zu unterrichten.
Edit: zu Matzke:
Der BR hat auf keinen Fall das Recht ein Gespräch zwischen AG und AN quasi dadurch zu verhindern indem er sich in das Gespräch hineindrängt. Der AG wäre definitiv im Recht wenn er den BR wegschickt. Derart zu handeln wäre mitnichten eine Pflichterfüllung, sondern vielmehr ein Pflichtverstoß.
Erstellt am 27.01.2012 um 10:46 Uhr von Utnapischtim
Schon mal Danke an Matzke und rkoch.
"..., hat der BR bei diesem Gespräch nichts verloren wenn es der AN nicht will."
So sehe ich die Sache eigentlich auch, aber wie Du ja richtigerweise erwähnst, erfahren wir eh von dem Inhalt des Gesprächs. Da wäre es einfacher, ich bin direkt mit von der Partie. Meine Sorge ist halt, daß wenn ich den AG darauf hinweise, das der AN im Vorfeld die Teilnahme des BR nicht wünscht, ich dann sämtlichen Informationen über das BEM hinterherlaufen muss, weil der AG denkt, wir als BR sind aus dem Rennen.
"Stellt sich mir die Gegefrage, warum der MA keinen vom BR dabei haben möchte. Ungewöhnlich ist es schon, da die MA eigentlich den BR als Vertreter ihrer Interessen ansehen, was der BR nun mal auch ist."
Das erkläre ich mir durch die Art der Krankheit (Alkoholsucht), die dem AN wohl peinlich ist.
Erstellt am 27.01.2012 um 11:01 Uhr von rkoch
> Da wäre es einfacher, ich bin direkt mit von der Partie.
Damit hast Du definitiv recht... Nur ist der BR dann u.U. auch bei Gesprächsinhalten dabei die der AN nur mit dem AG teilen möchte, bzw. seine Anwesenheit verhindert das derartige Themen zur Sprache kommen ("dem AN wohl peinlich ist") - und es besteht die "Gefahr" das sich der BR in das Gespräch einmischt und nicht nur "dabei" ist, was der AN u.U. auch nicht möchte. Deswegen hat der AN in den §81 ff. das Wahlrecht ob er einen BR dabei haben möchte....
Erstellt am 27.01.2012 um 13:28 Uhr von kunzundhinz
Utnapischtim
.. aber wie Du ja richtigerweise erwähnst, erfahren wir eh von dem Inhalt des Gesprächs
Der BR erfährt eben nicht wenn der AN diesen vom Gespräch ausgeschlossen hat nicht ALLES was dort besprochen wurde.
Der BR erfährt max. Dinge welche ggf. als Ergebnis umgesetzt werden sollen und der MB unterliegen, aber mehr nicht! Wenn also ggf. auch gesundheitssachen besprochen werden, also Art der Erkrankung und Auswirkung und ggf. Ursache, dann der Betroffene nicht möchte dass diese Infos den Kreis der TEILNEHMER nicht verlassen, so MUSS dieses beachtet werden. Wenn dann keine der MB unterliegende Maßnahmen verabredet/beschlossen werden, erhält der BR vom Inhalt des Gespräch gar keine Infos .
Der BR kann auch per BV solches erzwingen, also auch nicht die Teilnahme. Denn der BR kann per BV nicht das Gesetz, und die Rechte des AN hier einschränken. Das Gesetz gibt dem BR nur das Recht der Info, dass ein BEM angeboten werden muss und dann die Info wurde es und wie angeboten.
Entscheidend ist im § 84 Abs. 2 .......mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person
Der § 84 SGB IX (2) gibt betreffend dem Beteiligungsrecht des BR keine Teilnahmerechte über die per BetrVG gegebenen Rechte der Teilnahme an Gesprächen zwischen AG und AN
Wäre auch seltsam und unverständlich, dass ein AN zwar über Löhne usw. ohne BR (also unter Ausschluss des BR) reden darf aber wenn es um ganz private, vertrauliche und sehr intime Gesundheitliche Themen geht ein Ausschluss des BR dann nicht möglich sein soll
Erstellt am 27.01.2012 um 13:54 Uhr von Utnapischtim
So, ich habe den entsprechenden Kollegen angeschrieben und betont, dass wir als BR seinem Wunsch nachkommen werden, bei dem Gespräch nicht teilzunehmen. Gleichzeitig habe ich es ihm überlassen, seine Entscheidung nochmals zu überdenken und ihm die Möglichkeit gegeben, unabhängig vom BEM sich mit uns in Verbindung zu setzen.