Hallo zusammen,

wir sind ein 9er Gremium (Personenwahl) und mussten in dieser Periode zum ersten Mal einen BA gründen.
Dies haben wir nach der Wahl im Mai auch direkt gemacht. Wir brauchen ja noch 3 weitere Mitglieder und aus dem Gremium haben sich auch exakt 3 Kandidaten zur Verfügung gestellt. Also haben wir damals gedacht, okay, wir machen das per Beschluss.
Letzten Monat auf einem Seminar haben wir dann allerdings nochmal in Erinnerung gerufen bekommen, dass der BA ja zwingend in geheimer Wahl gewählt werden muss.
Also wollten wir das ganze nochmal "rechtssicher" nachziehen.

Wir sind dazu so vorgegangen:
Wir haben den BA zunächst per einstimmigem Beschluss aufgelöst.
Danach haben wir wieder gefragt, wer Lust hätte. Es haben sich wieder nur 3 Kandidaten gefunden. Also haben wir uns einstimmig auf einen Wahlvorschlag geeinigt mit den 3 Kandidaten und anschließend eine Mehrheitswahl durchgeführt. 3 Kandidaten auf jedem Stimmzettel und jeder hatte 3 Stimmen und (oh Wunder) alle 3 Kandidaten haben jeweils 9 Stimmen erhalten.
Damit ist der BA gesetzeskonform gegründet worden, richtig?

Anschließend wollten wir noch Ersatzkandidaten wählen. Wir haben per einstimmigem Beschluss zunächst festgelegt, dass wir 3 Ersatzkandidaten haben möchten. Dazu haben sich wiederum 3 Kandidaten bereit erklärt (zwei davon sind Ersatzmitglied 1 und 2 des BR-Gremiums).
Daraufhin wieder Stimmzettel gedruckt mit allen 3 Kandidaten und jeder hat wieder 9 Stimmen erhalten.
Anschließend haben wir per einstimmigem Beschluss die Reihenfolge der Ersatzkandidaten festgelegt:
1. Ersatz-BA: ständiges Mitglied
2. Ersatz-BA: 1. Ersatz-BRM
3. Ersatz-BA: 2. Ersatz-BRM

Es war eine sehr nervige Prozedur, weil jeder wusste was dabei raus kommt, und alle auch der gleichen Meinung war....aber da nunmal per Gesetz eine geheime Wahl vorgeschrieben ist, haben wir es nun so gemacht.

Ist das so alles jetzt gesetzeskonform abgelaufen, oder haben wir wieder etwas übersehen?