Hallo,

Bei uns bestehen hinsichtlich der konst. Sitzung schon im Vorfeld Unklarheiten über die Wahlmodalitäten des BR-Vorsitzenden und des Stellvertreters.

1. Geheime Wahl:
Ist es ausreichend, dass ein Mitglied die geheime Wahl beantragt, damit diese durchgeführt werden muss, oder kann der Betriebsrat dies mit einfacher Mehrheit beschließen, bzw. ggf. solch einen Antrag per Beschluss ablehnen?

2. Sind die Wahlgänge einheitlich durchzuführen? D. h., wird der BR-Vorsitzende per Handzeichen gewählt, muss dies beim Stellvertreter genauso erfolgen?

3. Wann ist der Antrag einer geheimen Wahl zu stellen? Zu Beginn der Sitzung? Vor jedem einzelnen Wahlgang?

Von meiner eigenen Logik her müsste eine geheime Wahl des BR-Vorsitzenden beim Wahlvorstandsvorsitzenden beantragt werden und die Wahl des Stellvertreters beim zuvor gewählten BR-Vorsitzenden, womit sich eigentlich Frage 2 wieder erübrigt!?

Mein Problem ist, dass es bei uns jeder besser weiß und die Listenvertreter den Wahlvorstandsvorsitzenden unter Druck zu setzen und in Mißkredit bringen und diese sich die unterschiedlichsten Kommentierungen und Internetausdrucke um die Ohren hauen. Jetzt brauche ich auch was zum "dazwischen zu hauen", damit alles seine Ordnung hat.

Danke und Grüße,
Luis