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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie wird der BR-Vorsitzende und Stellvertreter richtig gewählt?

L
Luis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Bei uns bestehen hinsichtlich der konst. Sitzung schon im Vorfeld Unklarheiten über die Wahlmodalitäten des BR-Vorsitzenden und des Stellvertreters.

  1. Geheime Wahl: Ist es ausreichend, dass ein Mitglied die geheime Wahl beantragt, damit diese durchgeführt werden muss, oder kann der Betriebsrat dies mit einfacher Mehrheit beschließen, bzw. ggf. solch einen Antrag per Beschluss ablehnen?

  2. Sind die Wahlgänge einheitlich durchzuführen? D. h., wird der BR-Vorsitzende per Handzeichen gewählt, muss dies beim Stellvertreter genauso erfolgen?

  3. Wann ist der Antrag einer geheimen Wahl zu stellen? Zu Beginn der Sitzung? Vor jedem einzelnen Wahlgang?

Von meiner eigenen Logik her müsste eine geheime Wahl des BR-Vorsitzenden beim Wahlvorstandsvorsitzenden beantragt werden und die Wahl des Stellvertreters beim zuvor gewählten BR-Vorsitzenden, womit sich eigentlich Frage 2 wieder erübrigt!?

Mein Problem ist, dass es bei uns jeder besser weiß und die Listenvertreter den Wahlvorstandsvorsitzenden unter Druck zu setzen und in Mißkredit bringen und diese sich die unterschiedlichsten Kommentierungen und Internetausdrucke um die Ohren hauen. Jetzt brauche ich auch was zum "dazwischen zu hauen", damit alles seine Ordnung hat.

Danke und Grüße, Luis

3.43002

Community-Antworten (2)

B
Biggi

08.04.2006 um 22:46 Uhr

Hallo Luis Es reicht wenn ein Mitglied die geheime Wahl möchte, damit geheim gewählt werden muss. Jemand teilt das in der konstituierenden Sitzung dem Wahlvorstand mit und der wird die Wahl geheim duchführen. Der/die Vorsitzende und der/die Stellvertretung müssen in einem getrennten Wahlvorgang gewählt werden. Wer wie gewählt wird (geheim oder per Handzeichen ) das entscheidet ihr selbst. Siehe oben! Beide Wahlvorgänge leitet der Wahlvorstand. Ihr könnt auch noch einen Schriftführer wählen wenn ihr wollt. Euer Wahlvorstand sollte sich von niemand reinreden lassen denn nur er bestimmt bis zur Wahl der/die Vorsitzenden und Stellvertreter/in wo es lang geht. Die Kandidaten haben da nichts rein zu reden. Nach der Wahl von beiden übergibt der Wahlvorstandsvorsitzende die Wahlunterlagen der oder dem Betriebsratsvorsitzenden und damit ist die Aufgabe des Wahlvorstands beendet. Ach ja, es wäre besser ihr würdet aufhören schon vor eurer gemeinsamen Arbeit euch was um die Ohren zu hauen, denn wie soll denn dann die Zusammenarbeit klappen. Es kann nicht sein, dass es unterschiedliche Vorgehensweisen gibt, denn es ist gesetzlich vorgeschrieben wie eine Wahl durch zuführen ist. Ich hoffe ich konnte dir helfen und wünsche euch eine gute Zusammenarbeit zum Wohle eurer Mitarbeiter. Gruß Biggi

L
Luis

09.04.2006 um 00:54 Uhr

Hallo Biggi, Danke für Deine Antwort. Du konntest mir helfen. Ich habe mir das schon so gedacht. Ich finde es auch schade, dass wir uns jetzt schon zoffen. Das Ergebnis der Wahl war sogar wie von uns allen erwartet. Nun hat es aber eine Person geschafft, zwei Listenvertreter gegeneinander und gegen den Wahlvorstandsvorsitzenden aufzuhetzen, bei dem die nun alles abladen. Vielleicht gelingt es uns, wieder Ruhe in den BR zu bringen. Viele Grüße Luis

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