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BA ohne Auftrag

E
EightBall
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich brauche nochmal euren Rat, ja. Unser alter BRV und SBRV wurden wiedergewählt. Die meisten alten BA Mitglieder wurden auch wieder gewählt. Im alten Gremium wurden alle wichtigen Entscheidungen im BA getroffen. Der BA war dazu vom alten Gremium ermächtigt worden. In der kommenden Woche tagt erstmals der neue BA und wird wieder wichtige Entscheidungen treffen, z.B. Einstellungen. Allerdings, diesmal ohne dafür vom neuen Gremium ermächtigt/beauftragt worden zu sein. Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

24.05.2014 um 11:23 Uhr

§ 27 Abs. 2 BetrVG: "Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann dem Betriebsausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen; dies gilt nicht für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. DIE ÜBERTRAGUNG BEDARF DER SACHRIFTFORN. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend für den Widerruf der Übertragung von Aufgaben"

Da würde ich nicht ruhigen Gewissens Einstellungen zustimmen usw.

T
Topas

24.05.2014 um 14:29 Uhr

Hochinteressant. Wo bekommt man denn so eine Sachriftforn?

H
Hartmut

24.05.2014 um 14:33 Uhr

Hallo EightBall, wie gironimo schon schreibt, so ganz ohne Ermächtigung steht euer BA auf ganz dünnem Eis. Die Personalentscheidungen halte ich für nicht durch den §27 BetrVG gedeckt, die dürften für's Klo sein.

N
nicoline

24.05.2014 um 17:51 Uhr

Topas, im Konsum, gleich neben der Mitropakaffeemaschine

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