Überstunden / Urlaub
Hallo zusammen,
von der Personalabteilung ergeht in den kommenden Tagen eine Liste an die Abteilungsleiter, in der steht, wer noch relativ viele Urlaubstage und viele Überstunden auf seinem Sonderkonto (ü. 20 h) hat. In der Leiterrunde, an der ich teilnehme, wurde von der nächsthöheren Hierarchieebene gesagt "dann schicken Sie die einfach heim". Völlig unabhängig von den wenigen anderen Produktionskräften, die dann die Servicelevel einhalten müssen und mehr belastet werden:
- Kann der Arbeitgeber den MA bei ausreichend vorhandenem Auftragsvolumen einfach heimschicken?
- Hat der MA nicht ein ganz klares Wahlrecht bzgl. dem Wunsch nach Auszahlung oder Abfeiern seiner Überstunden? In unserer GBV ist nur geregelt, dass maximal 10 Urlaubstage mit ins neue Quartal genommen werden können. Nicht abgefeierte Überstunden des Sonderkontos werden am Jahresende ausgezahlt, genau das möchte man verhindern.
Community-Antworten (1)
28.10.2015 um 10:41 Uhr
Nicht nur die vorübergehende Verlängerung (Überstunden) ist mitbestimmungspflichtig , sondern auch die Verkürzung (Zeitausgleich). Wenn darüber nichts konkretes in der BV Arbeitszeit steht, kann der AG nicht ohne Mitbestimmung selbst entscheiden, wann kürzer oder gar nicht gearbeitet wird.
Arbeitszeit nach Auftragsvolumen wäre dann KAPOVAZ, und die Regeln dazu natürlich Mitbestimmungspflichtig.
So gesehen hat der AN kein Wahlrecht - es sei denn, dass dies aus Tarifen oder Betriebsvereinbarungen hervorgeht.
Auf keinen Fall geht die Vermischung von Urlaub und Mehrarbeit. Bei den Urlaubsgrundsätzen ist der BR natürlich auch im Boot und hat dabei das BUrlG im Blick.
Wenn Du also in dieser Runde mitdiskutierst, mache den Führungskräften klar, dass sie sich entweder an bestehende Betriebsvereinbarungen zu halten haben - oder - sofern es zu diesem Thema keine BV gibt, zunächst der BR mit dem AG Regeln erarbeiten müssen; die Führungskräfte also nicht eigenständig nach Gutdünken handeln können.
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