Erstellt am 16.11.2016 um 07:28 Uhr von moreno
Solche Fälle sollten halt in einer BV geregelt sein. Wenn da steht ,,sollten so schnell wie möglich abgebaut" werden ist dies Gummi. Der AG sieht nun oh der ist über 20 Stunden, die sollen jetzt abgebaut werden hält sich ja eigentlich an die BV. Also so schnell wie möglich nachverhandeln, dass der AN ,,Herr" über seine Überstunden ist.
Erstellt am 16.11.2016 um 07:45 Uhr von EightBall
'Der AG sieht nun oh über 20 Stunden' ... also das ist für mich noch die Frage, ja. Das kann ich aus der Fragestellung gar nicht erkennen. Eragon, wieviele Über-h hatte der Kollege denn?
Erstellt am 16.11.2016 um 07:50 Uhr von gironimo
Also in der Tat sehe ich das auch so, dass die BV zu ungenau formuliert ist.
Ansonsten sehe ich aber in dieser Vorgehensweise jetzt kein all zu großes Problem. Andersherum wäre es doch dramatischer gewesen. Nämlich dann, wenn der AN Mehrarbeit abbauen und der Vorgesetzte Urlaubstage verrechnen wollte.
Erstellt am 16.11.2016 um 08:22 Uhr von Eragon
Hallo,
der AN hat ca. 60 Überstunden.
Erstellt am 16.11.2016 um 08:33 Uhr von Zappelmann
Na da wurde es aber Zeit, dass der Chef aufwacht!
Erstellt am 16.11.2016 um 08:59 Uhr von Kölner
...wollen wir hoffen, dass es in dieser BV nicht auch noch eine Klausel zum Verfall der Ü-Std. gibt
Erstellt am 16.11.2016 um 09:22 Uhr von Pjöööng
Wunderbar! Ein Arbeitgeber der sich anscheinend an die Betriebsvereinbarungen hält!
Der Tag Urlaub ist ja offensichtlich aus betriebsbedingten Gründen abgelehnt worden...