Erstellt am 18.01.2007 um 07:22 Uhr von Werner
Hallo Smoker1,
nein das wäre gegen den § 8 BUrlG
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Erstellt am 18.01.2007 um 07:32 Uhr von Bergmann
@ Smoker1 ,
der Urlaubstag gilt auch nicht nur für die Schichtzeit-er gilt für den ganzen Tag !!So sind auch keine Überstunden möglich !!Abgesehen davon , gönn deinen Kollegen auch mal ein paar Überstunden !!
Erstellt am 22.01.2007 um 23:52 Uhr von SkatHai
Bei uns im betriebt ist es möglich, haben wir mal weniger zu arbeiten machen schon mal Kollegen um 9.00 Uhr Feierabend und nehmen sich dafür ein Tag Urlaub, dann haben sie 3 Überstunden gemacht die Ihnen gutgeschrieben werden.
MFG Skathai
Erstellt am 23.01.2007 um 06:21 Uhr von Bergmann
@ SkatHai ,
ob das was praktiziert wird auch Rechtens ist ?