Überstunden (Urlaub) nehem für Überstunden ???
Hallo ,ich bin In einem Betriebsrat, und grade etwas hilflos weil ich nichts zu meinem Problem finde. Folgendes: Bei uns fallen in letzter Zeit häufiger Überstunden ins Haus. Der AG beteuert , dass er alles tut um dies entgegen zu wirken, allerdings merkt man davon nicht viel.
Jetzt ist es so, dass wir für Überstunden in der Woche (bei uns: Mo - Fr), Überstunden nehmen müssen wenn wir aus Familiären oder durch Termine nicht länger arbeiten können. Samstag ist es ebenfalls so...wer nicht kann muss sich einen Tag Urlaub nehemen oder eben Überstunden.
Kann das richtig sein????
Community-Antworten (27)
05.09.2020 um 20:11 Uhr
"Jetzt ist es so, dass wir für Überstunden in der Woche (bei uns: Mo - Fr), Überstunden nehmen müssen wenn wir aus Familiären oder durch Termine nicht länger arbeiten können."
Wie bitte?
ganz generell ... der BR muss Überstunden zustimmen. Dazu sollte man eine BV aufsetzen und dort regeln, wie das läuft. Und natürlich sollte da auch der Punkt zu finden sein, das man keine Überstunden machen muss, wenn es wegen privater Termine nicht geht.
Was ist denn am Samstag, wenn man da jetzt nicht arbeitet und Überstunden nimmt (also schon vorhandene Überstunden abbaut?)? Bekommt man diese Überstunden dann bezahlt?
05.09.2020 um 20:50 Uhr
Bevor nicht alle offenen Fragen mit dem AG geklärt sind, würde ich als BR auch keiner Mehrarbeit zustimmen. Und natürlich auch dafür sorgen, dass sie dann auch nicht statt findet .
Um sich mit dem BR zu einigen - so viel Zeit muss sein.
06.09.2020 um 19:12 Uhr
@celestro Nein...die Überstunden sind dann einfach weg...aber guter Punkt den ich nächste Woche in der Versammlung ansprechen muss. Die Überstunden waren schon vom BR genemigt... Was ich aber gerne wissen möchte ist: darf der AG Überstunden oder Urlaub abziehen wenn man angeordnete Überstunden oder Samstagsarbeit leisten muss. Das hab ich noch nie gehört, und ich finde es paradox. Die einen bekommen +Stunden und die anderen - Stunden da fehlt irgenwie die Mitte...?!
06.09.2020 um 20:50 Uhr
Überstunden, die nicht gemacht werden, sind weg bzw. werden nicht bezahlt. Noch mehr weg geht nicht.
06.09.2020 um 21:01 Uhr
@Catweazle kann man das irgendwo nachlesen und belegen...ich brauch was Handfestes für den AG bzw. unsere nächste BR Sitzung...
06.09.2020 um 21:07 Uhr
Ich finde es etwas unverständlich. Arbeitszeit 8 Stunden plus 1 Überstunde. Wer keine Überstunde macht bekommt nur 7 Stunden bezahlt. Oder wie soll man das verstehen?
06.09.2020 um 21:33 Uhr
@Catweazle genau
06.09.2020 um 21:39 Uhr
Morgen lass ich mir nochmal meine Stunden sagen, dann weiss ich genau ob die Rechnung so ist... Auf Nachfrage habe ich erklärt bekommen, dass wenn ich z.B. Krank werde in einem Zeitraum in dem Überstunden angeordnet sind, dann würden mir diese Überstunden auch gut geschrieben werden....Im Gegenzug werden mir eben hier Stunden abgezogen :D (So Witzig, obwohl es das nicht ist)
06.09.2020 um 21:39 Uhr
Sensationell. Ihr solltet erst einmal die Zustimmung zu allen Überstunden verweigern bis der Arbeitgeber verstanden hat, dass geleistete Arbeit bezahlt werden muss.
06.09.2020 um 23:17 Uhr
Wenn ich an einem Tag 8 Stunden arbeiten muss und 9 Stunden arbeite, habe ich 1 Stunde PLUS. Kommt noch ein solcher Tag und ich kann die Stunde nicht machen, weil ich da einen Termin habe, dann bleibt es bei 1 Stunde PLUS. Diese Stunde plus kann nicht abgezigen werden, nur weil man die eine Stunde nicht machen konnte.
07.09.2020 um 12:55 Uhr
Um es ganz klar zu sagen: Es sollen Überstunden gemacht werden und du machst mit: du bekommst die Stunden gutgeschrieben oder ausbezahlt. Es sollen Überstunden gemacht werden und du machst nicht mit: du bekommst ganz normal die Stunden vergütet, die du gearbeitet hast. Sollen die Überstunden am Samstag geleistet werden und du machst nicht mit, hast aber von Montag bis Freitag dein reguläres Soll bereits erreicht: du bekommst ganz normal die Stunden vergütet, die du gearbeitet hast. Es sollen Überstunden gemacht werden und du machst mit, aber du bist an dem Tag krank: du bekommst die Überstunden gutgeschrieben oder ausbezahlt.
07.09.2020 um 13:42 Uhr
Also ich habe mir meine Stunden sagen lassen und nachgerechnet, und tatsächlich die Stunden wurden abgezogen als ich einen Samstag nicht da sein konnte.... Ich brauch jetzt nur noch was handfestes, das ich mir 100 Prozent sicher sein kann, dass das nicht geht
07.09.2020 um 13:48 Uhr
das ist einfache Logik. Du wirst da keinen Gesetzestext finden, denn das ist einfach "klar".
07.09.2020 um 15:16 Uhr
Aso übrigens diese Überstunden sind Pflichtstunden. Aber ich denke das weiß jeder :)
07.09.2020 um 15:28 Uhr
hat der BR so abgesegnet?
07.09.2020 um 16:02 Uhr
Ja Überstunden waren genehmigt
07.09.2020 um 16:23 Uhr
Wie weit im Voraus werden die denn angeordnet (beim BR genehmigt)?
07.09.2020 um 20:08 Uhr
Mindestens eine Woche, also diese 4 Tage Ankündigungszeit sind gewärleistet...
08.09.2020 um 00:26 Uhr
Der BR sollte hier einen Rechtsanwalt einschalten. Ich grübel jetzt schon die ganze Zeit drüber und ständig schwankt es von: "ach ja, natürlich" zu "ne, doch nicht". Das ist so eine seltsame Konstruktion, da sollte ein Fachmann drüber gucken.
08.09.2020 um 10:54 Uhr
Zum Ersten sollte der Betriebsrat hier in die Spur gehen, so geht es jedenfalls auch nicht
Wenn die Überstunden angeordnet wurden und der Arbeitgeber die Stunden fest einplant, dann kann er nur dann Stunden oder Urlaub abziehen, wenn diese Stunden oder Arbeitstage vorher als Stunden / Tage ins Plus gebucht werden.
Beispiel: Reguläre Arbeitswoche ist 5 Tage von Mo-Fr Zusätzlich angeordneter Arbeitstag Samstag
Im Schichtplan erscheint der Samstag auch schon als Arbeitstag:
Schicht muss abgesagt werden - Arbeitgeber muss Stunden zahlen Mitarbeiter wird krank - Arbeitgeber muss die Stunden zahlen wie gearbeitet Mitarbeiter braucht frei - Mitarbeiter muss Urlaub oder Stundenabbau einreichen.
Allerdings ist der Sollstundensatz für diese Woche bei 8 Stunden Arbeitstag halt nicht 40 Stunden sondern 48 Stunden, die halt auch bezahlt werden müssen.
Je nachdem, wie eure Lohnrechnung erfolgt (Stundenbasiert oder Monatsbasiert) kann das einen Ausschlag geben.
Das Thema ist komplex und wird so unnötig verkompliziert.
08.09.2020 um 13:27 Uhr
Also mein AG lässt die Sache vom Firmenanwalt prüfen. Er ist der Meinung, dass diese Stunden, weil sie Pflichtstunden sind, als reguläre Arbeitszeit gilt Ausdehnung der Arbeitszeit), eine andere Maßnahme, meinte er, wäre Abmahnung und Kündigung wenn man diese Überstunden mehrmals nicht macht...
08.09.2020 um 18:31 Uhr
Wir bekommen jeden Monat Pauschal 167 Stunden ausbezahlt also knapp 22 Arbeitstage,. Das ist auch jeden Monat gleich...immer 167 Stunden...
09.09.2020 um 01:18 Uhr
und was ist mit der Auszahlung der Überstunden? Wie groß ist denn die Zahl der Stunden, die Ihr leisten müüsstet (Tarifvertrag?)? Bzw. was sagen denn die Arbeitsverträge zu Überstunden?
09.09.2020 um 08:28 Uhr
Wer Überstunden bezahlt haben möchte kann dies sagen und bekommt sie dann auch ausgezahlt, jeden Monat individuell. Im Vertrag steht der Standart (kein Tarifvertrag) : Der AG kann bei einem Notfall die Arbeitszeitenregelung ändern... So in etwa.
09.09.2020 um 10:06 Uhr
Als BR würde ich keine Mehrarbeit mehr genehmigen, ohne eine vernünftige Regelung. Bei uns ist Mehrarbeit immer auf freiwilliger Basis und es wurden auch schon Schichten gecanceld, da nicht genügend Mitarbeiter kommen wollten. Außerdem würde ich mir vom Arbeitgeber auch die Maßnahmen darlegen lassen, die er ergreift, um die Mehrarbeit zu vermeiden.
09.09.2020 um 10:40 Uhr
@Xyz Das machen wir sowieso, aber ich will meine Überstunden zurück weil ich immer noch fest der meinung bin, dass sowas nicht geht, aber die Benachrichtigung vom Anwalt steht noch aus. .
29.10.2020 um 19:16 Uhr
Hallo an alle.... Ich bin spät dran ich weiß aber ich will euch nicht vorenthalten wie die Entwicklung bezüglich des Problems hier war. Es gibt also Weder Gesetze noch Gerichtsbeschlüsse (keiner, weder Anwalt noch Eingeweihte oder sonstige Leute haben etwas gefunden) Mein Chef hat allerdings nach 3 Wochen alles zurückgezogen und alle Überstunden bei den betroffenen Mitarbeitern Zurück erstattet. Von dieser Maßnahme wird auch künftig kein Gebrauch mehr gemacht sagte er. Wer aber keine (angeordneten) Überstunden leistet ohne einen driftigen Grund vorzuweisen dem droht eine Abmahnung. Eine Betriebsvereinbarung ist in Arbeit.
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