Erstellt am 05.09.2020 um 18:11 Uhr von celestro
"Jetzt ist es so, dass wir für Überstunden in der Woche (bei uns: Mo - Fr), Überstunden nehmen müssen wenn wir aus Familiären oder durch Termine nicht länger arbeiten können."
Wie bitte?
ganz generell ... der BR muss Überstunden zustimmen. Dazu sollte man eine BV aufsetzen und dort regeln, wie das läuft. Und natürlich sollte da auch der Punkt zu finden sein, das man keine Überstunden machen muss, wenn es wegen privater Termine nicht geht.
Was ist denn am Samstag, wenn man da jetzt nicht arbeitet und Überstunden nimmt (also schon vorhandene Überstunden abbaut?)? Bekommt man diese Überstunden dann bezahlt?
Erstellt am 05.09.2020 um 18:50 Uhr von Kratzbürste
Bevor nicht alle offenen Fragen mit dem AG geklärt sind, würde ich als BR auch keiner Mehrarbeit zustimmen. Und natürlich auch dafür sorgen, dass sie dann auch nicht statt findet .
Um sich mit dem BR zu einigen - so viel Zeit muss sein.
Erstellt am 06.09.2020 um 17:12 Uhr von checkichnet
@celestro
Nein...die Überstunden sind dann einfach weg...aber guter Punkt den ich nächste Woche in der Versammlung ansprechen muss. Die Überstunden waren schon vom BR genemigt...
Was ich aber gerne wissen möchte ist: darf der AG Überstunden oder Urlaub abziehen wenn man angeordnete Überstunden oder Samstagsarbeit leisten muss. Das hab ich noch nie gehört, und ich finde es paradox. Die einen bekommen +Stunden und die anderen - Stunden da fehlt irgenwie die Mitte...?!
Erstellt am 06.09.2020 um 18:50 Uhr von Catweazle
Überstunden, die nicht gemacht werden, sind weg bzw. werden nicht bezahlt. Noch mehr weg geht nicht.
Erstellt am 06.09.2020 um 19:01 Uhr von checkichnet
@Catweazle
kann man das irgendwo nachlesen und belegen...ich brauch was Handfestes für den AG bzw. unsere nächste BR Sitzung...
Erstellt am 06.09.2020 um 19:07 Uhr von Catweazle
Ich finde es etwas unverständlich. Arbeitszeit 8 Stunden plus 1 Überstunde. Wer keine Überstunde macht bekommt nur 7 Stunden bezahlt. Oder wie soll man das verstehen?
Erstellt am 06.09.2020 um 19:33 Uhr von checkichnet
Erstellt am 06.09.2020 um 19:39 Uhr von checkichnet
Morgen lass ich mir nochmal meine Stunden sagen, dann weiss ich genau ob die Rechnung so ist...
Auf Nachfrage habe ich erklärt bekommen, dass wenn ich z.B. Krank werde in einem Zeitraum in dem Überstunden angeordnet sind, dann würden mir diese Überstunden auch gut geschrieben werden....Im Gegenzug werden mir eben hier Stunden abgezogen :D (So Witzig, obwohl es das nicht ist)
Erstellt am 06.09.2020 um 19:39 Uhr von Catweazle
Sensationell. Ihr solltet erst einmal die Zustimmung zu allen Überstunden verweigern bis der Arbeitgeber verstanden hat, dass geleistete Arbeit bezahlt werden muss.
Erstellt am 06.09.2020 um 21:17 Uhr von celestro
Wenn ich an einem Tag 8 Stunden arbeiten muss und 9 Stunden arbeite, habe ich 1 Stunde PLUS. Kommt noch ein solcher Tag und ich kann die Stunde nicht machen, weil ich da einen Termin habe, dann bleibt es bei 1 Stunde PLUS. Diese Stunde plus kann nicht abgezigen werden, nur weil man die eine Stunde nicht machen konnte.
Erstellt am 07.09.2020 um 10:55 Uhr von seehas
Um es ganz klar zu sagen:
Es sollen Überstunden gemacht werden und du machst mit: du bekommst die Stunden gutgeschrieben oder ausbezahlt.
Es sollen Überstunden gemacht werden und du machst nicht mit: du bekommst ganz normal die Stunden vergütet, die du gearbeitet hast.
Sollen die Überstunden am Samstag geleistet werden und du machst nicht mit, hast aber von Montag bis Freitag dein reguläres Soll bereits erreicht: du bekommst ganz normal die Stunden vergütet, die du gearbeitet hast.
Es sollen Überstunden gemacht werden und du machst mit, aber du bist an dem Tag krank: du bekommst die Überstunden gutgeschrieben oder ausbezahlt.
Erstellt am 07.09.2020 um 11:42 Uhr von Checkichnet
Also ich habe mir meine Stunden sagen lassen und nachgerechnet, und tatsächlich die Stunden wurden abgezogen als ich einen Samstag nicht da sein konnte....
Ich brauch jetzt nur noch was handfestes, das ich mir 100 Prozent sicher sein kann, dass das nicht geht
Erstellt am 07.09.2020 um 11:48 Uhr von celestro
das ist einfache Logik. Du wirst da keinen Gesetzestext finden, denn das ist einfach "klar".
Erstellt am 07.09.2020 um 13:16 Uhr von Checkichnet
Aso übrigens diese Überstunden sind Pflichtstunden. Aber ich denke das weiß jeder :)
Erstellt am 07.09.2020 um 13:28 Uhr von celestro
hat der BR so abgesegnet?
Erstellt am 07.09.2020 um 14:02 Uhr von Checkichnet
Ja Überstunden waren genehmigt
Erstellt am 07.09.2020 um 14:23 Uhr von celestro
Wie weit im Voraus werden die denn angeordnet (beim BR genehmigt)?
Erstellt am 07.09.2020 um 18:08 Uhr von checkichnet
Mindestens eine Woche, also diese 4 Tage Ankündigungszeit sind gewärleistet...
Erstellt am 07.09.2020 um 22:26 Uhr von celestro
Der BR sollte hier einen Rechtsanwalt einschalten. Ich grübel jetzt schon die ganze Zeit drüber und ständig schwankt es von: "ach ja, natürlich" zu "ne, doch nicht". Das ist so eine seltsame Konstruktion, da sollte ein Fachmann drüber gucken.
Erstellt am 08.09.2020 um 08:54 Uhr von xyz68
Zum Ersten sollte der Betriebsrat hier in die Spur gehen, so geht es jedenfalls auch nicht
Wenn die Überstunden angeordnet wurden und der Arbeitgeber die Stunden fest einplant, dann kann er nur dann Stunden oder Urlaub abziehen, wenn diese Stunden oder Arbeitstage vorher als Stunden / Tage ins Plus gebucht werden.
Beispiel:
Reguläre Arbeitswoche ist 5 Tage von Mo-Fr
Zusätzlich angeordneter Arbeitstag Samstag
Im Schichtplan erscheint der Samstag auch schon als Arbeitstag:
Schicht muss abgesagt werden - Arbeitgeber muss Stunden zahlen
Mitarbeiter wird krank - Arbeitgeber muss die Stunden zahlen wie gearbeitet
Mitarbeiter braucht frei - Mitarbeiter muss Urlaub oder Stundenabbau einreichen.
Allerdings ist der Sollstundensatz für diese Woche bei 8 Stunden Arbeitstag halt nicht 40 Stunden sondern 48 Stunden, die halt auch bezahlt werden müssen.
Je nachdem, wie eure Lohnrechnung erfolgt (Stundenbasiert oder Monatsbasiert) kann das einen Ausschlag geben.
Das Thema ist komplex und wird so unnötig verkompliziert.
Erstellt am 08.09.2020 um 11:27 Uhr von Checkichnet
Also mein AG lässt die Sache vom Firmenanwalt prüfen. Er ist der Meinung, dass diese Stunden, weil sie Pflichtstunden sind, als reguläre Arbeitszeit gilt Ausdehnung der Arbeitszeit), eine andere Maßnahme, meinte er, wäre Abmahnung und Kündigung wenn man diese Überstunden mehrmals nicht macht...
Erstellt am 08.09.2020 um 16:31 Uhr von Checkichnet
Wir bekommen jeden Monat Pauschal 167 Stunden ausbezahlt also knapp 22 Arbeitstage,. Das ist auch jeden Monat gleich...immer 167 Stunden...
Erstellt am 08.09.2020 um 23:18 Uhr von celestro
und was ist mit der Auszahlung der Überstunden? Wie groß ist denn die Zahl der Stunden, die Ihr leisten müüsstet (Tarifvertrag?)? Bzw. was sagen denn die Arbeitsverträge zu Überstunden?
Erstellt am 09.09.2020 um 06:28 Uhr von checkichnet
Wer Überstunden bezahlt haben möchte kann dies sagen und bekommt sie dann auch ausgezahlt, jeden Monat individuell. Im Vertrag steht der Standart (kein Tarifvertrag) : Der AG kann bei einem Notfall die Arbeitszeitenregelung ändern... So in etwa.
Erstellt am 09.09.2020 um 08:06 Uhr von xyz68
Als BR würde ich keine Mehrarbeit mehr genehmigen, ohne eine vernünftige Regelung. Bei uns ist Mehrarbeit immer auf freiwilliger Basis und es wurden auch schon Schichten gecanceld, da nicht genügend Mitarbeiter kommen wollten.
Außerdem würde ich mir vom Arbeitgeber auch die Maßnahmen darlegen lassen, die er ergreift, um die Mehrarbeit zu vermeiden.
Erstellt am 09.09.2020 um 08:40 Uhr von checkichnet
@Xyz
Das machen wir sowieso, aber ich will meine Überstunden zurück weil ich immer noch fest der meinung bin, dass sowas nicht geht, aber die Benachrichtigung vom Anwalt steht noch aus. .
Erstellt am 29.10.2020 um 18:16 Uhr von checkichnet
Hallo an alle.... Ich bin spät dran ich weiß aber ich will euch nicht vorenthalten wie die Entwicklung bezüglich des Problems hier war. Es gibt also Weder Gesetze noch Gerichtsbeschlüsse (keiner, weder Anwalt noch Eingeweihte oder sonstige Leute haben etwas gefunden) Mein Chef hat allerdings nach 3 Wochen alles zurückgezogen und alle Überstunden bei den betroffenen Mitarbeitern Zurück erstattet. Von dieser Maßnahme wird auch künftig kein Gebrauch mehr gemacht sagte er. Wer aber keine (angeordneten) Überstunden leistet ohne einen driftigen Grund vorzuweisen dem droht eine Abmahnung. Eine Betriebsvereinbarung ist in Arbeit.