Erstellt am 16.03.2020 um 11:50 Uhr von Statistiker
Die W.A.F. schreibt dazu: „Nein, der Arbeitgeber kann auf Grund einer zwangsweisen Betriebsschließung nicht verlangen, dass Mitarbeiter während der Schließung Urlaub nehmen.“, siehe https://www.waf-seminar.de/coronavirus
Hier steht auch viel dazu: https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeits-und-gesundheitsschutz/coronavirus
Erstellt am 16.03.2020 um 13:40 Uhr von celestro
Was hat die geschilderte Situation mit "Schließung des Betriebes" zu tun?
Erstellt am 16.03.2020 um 13:56 Uhr von Matze
celestro, scharfes Auge, Statistiker hat zitiert. Dazu gehört auch der gesamte und korrekte Wortlaut. Aus den angehängten Verweisen ergibt sich erst die zutreffende Antwort.
Das Hirn hinter dem scharfen Auge könnte ja, mögliche fehlgeleitete Schlüsse richtig stellen. Habe den Mut dazu!
Erstellt am 16.03.2020 um 14:07 Uhr von celestro
Wenn ein Zitat unsinnig ist, dann gucke ich mir natürlich die Links nicht an. Somit MERKE ... wenn ich etwas zitiere, sollte es auch passen. Sonst lieber gleich bleiben lassen.
Erstellt am 16.03.2020 um 15:19 Uhr von Dummerhund
Und dennoch, das was der Chef dort verlangt geht von gar nicht bis überhaupt nicht.
Erstellt am 17.03.2020 um 07:32 Uhr von Erbsenzähler
Verlangen kann er viel, aber folgen muss man nicht.
https://www.waf-seminar.de/coronavirus-webinar