Betriebsvereinbarung
3 Kollegen unterschreiben schon seit Jahren Arbeitszeitverkürzung.Jetzt will BR Betriebsvereinbarung.Kollegen haben aber schon fürs nächste Jahr unterschrieben bis auf eine Person.kann jetzt noch eine BV zustande kommen? Und sind dann die bereits unterschriebenen Verträge ungültig?
Community-Antworten (6)
23.09.2018 um 19:58 Uhr
Was für eine BV wollt ihr denn abschließen? Ansonsten - natürlich können BVs immer abgeschlossen werden. Für den AN gilt dann das Günstigkeitsprinzip (bis auf wenige Ausnahmen)
23.09.2018 um 22:17 Uhr
Bei der Verkürzung von Arbeitszeiten handelt es sich um Indivudualrecht wo ihr ohnehib keine Mitbestimmung habt
24.09.2018 um 11:48 Uhr
"Bei der Verkürzung von Arbeitszeiten handelt es sich um Indivudualrecht wo ihr ohnehib keine Mitbestimmung habt"
Würdest Du diese Aussage auch noch tätigen, wenn der AG 2 Abteilungen mit insgesamt 50 Personen so etwas aufdrücken will ?
24.09.2018 um 13:33 Uhr
BV und Arbeitsvertrag sind doch zwei unterschiedliche Paar Schuhe. In der BV wird das "wie" geregelt, m Arbeitsvertrag das "ob".
Sinnvoll ist es natürlich in der BV einen Passus für bereits abgeschlossene Verträge aufzunehmen.
24.09.2018 um 13:45 Uhr
Wenn der AN mit dem AG einen Vertrag schließt, in dem die Wochenarbeitszeit verkürzt wird, dann gilt dieser Vertrag. Eine Zustimmung des BR ist da nicht erforderlich. Es ist für mich auch keine BV denkbar, in der Mitarbeiter gezwungen werden, jetzt doch mehr zu arbeiten. Und ja, celestro, das gilt auch für ganze Abteilungen. Natürlich hat der BR Möglichkeiten, die Kollegen zu beraten, einen solchen Vertrag nicht zu unterschreiben .Aber wenn der Chef da mit jedem einzelnen eine Arbeitszeitreduzierung vereinbart, ist der BR raus. Wenn der Chef eine allgemeine Regelung dazu einführen will, dann nicht.
24.09.2018 um 15:18 Uhr
So ganz mitbestimungsfrei ist eine Arbeitszeitreduzierung wohl nicht. Quelle hensche.de: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Arbeitgeber den Arbeitszeitverringerungs- und Verteilungswunsch eines Beschäftigten ablehnen darf, indem er sich die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates zu eigen macht: BAG, Urteil vom 16.12.2008, 9 AZR 893/07.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
AG möchte, dass für einige MA die BV zur Gleitzeit nicht mehr gilt - was tun?
ÄlterHallo, liebe BR´ler, wir haben zusätzlich zur haustariflich festgelegte 39 Stunden-Woche noch eine seit langem gültige Betriebsvereinbarung, die u.a. eine grosszügige Gleitzeitregelung beinhaltet.
Verpflichtung zu Überstunden (mit Betriebsvereinbarung) rechtens?
ÄlterHallo, das Auftragsvolumen unserer Firma (3 Schichtsystem Mo - Freitag) ist relativ kurzfristig in die Höhe geschnellt - so weit, so gut. Unser AG wollte diesen Zustand kompensieren, in dem er , auf
Betriebsvereinbarung - aushebelbar für MA Wunsch?
ÄlterVerstoss gegen Betriebsvereinbarung Auf eigenen Wunsch ?. Hallo ich habe hier eine MA die möchte gerne das ein Punkt von unserer Betriebsvereinbarung für sie nicht gilt ! Sie meint das Sie beim l. AG
Betriebsrat haltet Betriebsvereinbarung nicht ein, was tun?
ÄlterGrundlagen: ich bin angestellt seit 01.01.2020 mit IG-Metal Baden-Württemberg EG17 EW2 (Entwicklungsstufe 2). In dem “Betriebsvereinbarung zur Einführung von Entwicklungsstufen in den tariflichen Entg