Erstellt am 23.09.2018 um 17:58 Uhr von Krambambuli
Was für eine BV wollt ihr denn abschließen?
Ansonsten - natürlich können BVs immer abgeschlossen werden. Für den AN gilt dann das Günstigkeitsprinzip (bis auf wenige Ausnahmen)
Erstellt am 23.09.2018 um 20:17 Uhr von Pickel
Bei der Verkürzung von Arbeitszeiten handelt es sich um Indivudualrecht wo ihr ohnehib keine Mitbestimmung habt
Erstellt am 24.09.2018 um 09:48 Uhr von celestro
"Bei der Verkürzung von Arbeitszeiten handelt es sich um Indivudualrecht wo ihr ohnehib keine Mitbestimmung habt"
Würdest Du diese Aussage auch noch tätigen, wenn der AG 2 Abteilungen mit insgesamt 50 Personen so etwas aufdrücken will ?
Erstellt am 24.09.2018 um 11:33 Uhr von Pjöööng
BV und Arbeitsvertrag sind doch zwei unterschiedliche Paar Schuhe. In der BV wird das "wie" geregelt, m Arbeitsvertrag das "ob".
Sinnvoll ist es natürlich in der BV einen Passus für bereits abgeschlossene Verträge aufzunehmen.
Erstellt am 24.09.2018 um 11:45 Uhr von alterMann
Wenn der AN mit dem AG einen Vertrag schließt, in dem die Wochenarbeitszeit verkürzt wird, dann gilt dieser Vertrag. Eine Zustimmung des BR ist da nicht erforderlich. Es ist für mich auch keine BV denkbar, in der Mitarbeiter gezwungen werden, jetzt doch mehr zu arbeiten.
Und ja, celestro, das gilt auch für ganze Abteilungen. Natürlich hat der BR Möglichkeiten, die Kollegen zu beraten, einen solchen Vertrag nicht zu unterschreiben .Aber wenn der Chef da mit jedem einzelnen eine Arbeitszeitreduzierung vereinbart, ist der BR raus. Wenn der Chef eine allgemeine Regelung dazu einführen will, dann nicht.
Erstellt am 24.09.2018 um 13:18 Uhr von Catweazle
So ganz mitbestimungsfrei ist eine Arbeitszeitreduzierung wohl nicht.
Quelle hensche.de:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Arbeitgeber den Arbeitszeitverringerungs- und Verteilungswunsch eines Beschäftigten ablehnen darf, indem er sich die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates zu eigen macht: BAG, Urteil vom 16.12.2008, 9 AZR 893/07.