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Betriebsvereinbarung

W
Wolfhard
Sep 2018 bearbeitet

3 Kollegen unterschreiben schon seit Jahren Arbeitszeitverkürzung.Jetzt will BR Betriebsvereinbarung.Kollegen haben aber schon fürs nächste Jahr unterschrieben bis auf eine Person.kann jetzt noch eine BV zustande kommen? Und sind dann die bereits unterschriebenen Verträge ungültig?

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Community-Antworten (6)

K
krambambuli

23.09.2018 um 19:58 Uhr

Was für eine BV wollt ihr denn abschließen? Ansonsten - natürlich können BVs immer abgeschlossen werden. Für den AN gilt dann das Günstigkeitsprinzip (bis auf wenige Ausnahmen)

P
Pickel

23.09.2018 um 22:17 Uhr

Bei der Verkürzung von Arbeitszeiten handelt es sich um Indivudualrecht wo ihr ohnehib keine Mitbestimmung habt

C
celestro

24.09.2018 um 11:48 Uhr

"Bei der Verkürzung von Arbeitszeiten handelt es sich um Indivudualrecht wo ihr ohnehib keine Mitbestimmung habt"

Würdest Du diese Aussage auch noch tätigen, wenn der AG 2 Abteilungen mit insgesamt 50 Personen so etwas aufdrücken will ?

P
Pjöööng

24.09.2018 um 13:33 Uhr

BV und Arbeitsvertrag sind doch zwei unterschiedliche Paar Schuhe. In der BV wird das "wie" geregelt, m Arbeitsvertrag das "ob".

Sinnvoll ist es natürlich in der BV einen Passus für bereits abgeschlossene Verträge aufzunehmen.

A
AlterMann

24.09.2018 um 13:45 Uhr

Wenn der AN mit dem AG einen Vertrag schließt, in dem die Wochenarbeitszeit verkürzt wird, dann gilt dieser Vertrag. Eine Zustimmung des BR ist da nicht erforderlich. Es ist für mich auch keine BV denkbar, in der Mitarbeiter gezwungen werden, jetzt doch mehr zu arbeiten. Und ja, celestro, das gilt auch für ganze Abteilungen. Natürlich hat der BR Möglichkeiten, die Kollegen zu beraten, einen solchen Vertrag nicht zu unterschreiben .Aber wenn der Chef da mit jedem einzelnen eine Arbeitszeitreduzierung vereinbart, ist der BR raus. Wenn der Chef eine allgemeine Regelung dazu einführen will, dann nicht.

C
Catweazle

24.09.2018 um 15:18 Uhr

So ganz mitbestimungsfrei ist eine Arbeitszeitreduzierung wohl nicht. Quelle hensche.de: Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat in ei­nem Grund­satz­ur­teil ent­schie­den, dass ein Ar­beit­ge­ber den Ar­beits­zeit­ver­rin­ge­rungs- und Ver­tei­lungs­wunsch ei­nes Be­schäf­tig­ten ab­leh­nen darf, in­dem er sich die Zu­stim­mungs­ver­wei­ge­rung des Be­triebs­ra­tes zu ei­gen macht: BAG, Ur­teil vom 16.12.2008, 9 AZR 893/07.

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