Betriebsvereinbarung
Hallo zusammen, wir sind ein nicht tarifgebundener Betrieb im IGM-Bereich. Es gab nach dem Durchbruch der 35 STd.-Woche, da waren wir noch tarifgebunden, eine Betriebsvereinbarung, die beschlossen hatte, statt 35 STunden, 36 Stunden zu arbeiten. Dann wurde im Jahr 2000 in Anlehnung an die vorherige BV beschlossen, 37,5 Std. zu arbeiten, hiervon 36 STd bezahlt zu bekommen und 1,5 Stunden kamen in einen Brückentagspool. Jetzt ist diese BV vom Arbeitgeber gekündigt worden, da eine andere, flexiblere Arbeitszeit gewünscht wird, die auch 37,5 STdwoche sein soll, ein Plus/Minuskonte eingerichtet werden soll, worauf auch bei schlechter wirtschaftlichen Lager zugegriffen werden soll. Frage 1: konnten die früheren BV überhaupt abgeschlossen werden? oder durfte der BR diese erst gar nicht beschließen? (Gab es Öffnungsklauseln beim Abschluss der 35 Std-Woche? Frage 2: ist die gekündigte BV nachwirkend? Frage 3: können wir ohne die Gewerkschaft mit einzubeziehen, eine neue BV mit dem Arbeitgeber über die zukünftige Arbeitszeit abschließen?
Würde mich freuen kompetente Antworten, die Hieb- und Stichfest verwendet werden können zu erhalten. Gruß Peterle
Community-Antworten (1)
23.01.2011 um 19:45 Uhr
@Bennedetto Frage 1: M.E. gab es keine Öffnungsklausel - aber davon mal ab: Hier gilt § 77 Abs. 3 BetrVG! Frage 2: Nö, da nicht rechtmäßig. Sie hat nie rechtliche Gültigkeit besessen Frage 3: Nö. Das ist Individualrecht oder Dinge des TVG
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