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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezahlung im Callcenter

P
pelikan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgende Situation:

Wir haben ein Callcenter. Die Kollegen dort arbeiten 6 Std. am Tag. Zu einem Festgehalt + Prämie. Die Prämie setzt sich aus dem Arbeitsergebnis in der Std. zusammen. Zur vereinfachten Rechnung. Die Kollegen müssen 12 Calls in der Std. schaffen für eine 100 % Prämie. Da es sich in einem Callcenter um Bildschirm Arbeitsplätze handelt, bekommen die Kollegen natürlich ihre Bildschirm Arbeitsplatz Pause bezahlt.

Das heisst, die Kollegen müssen in 6 Std. 72 Calls schaffen. Durch die Bildschirm Arbeitsplatz Pause arbeiten die Kollegen effektiv nur 5,5 Std. Bekommen natürlich für 6 Std. ihr Festgehalt.

Nun meine Frage: Muss die Prämie auch bezahlt werden? Ergo, das nur 66 Calls für 100% geschafft werden müssen? Gibt es da Urteile etc?

Lieben Dank

Pelikan

1.58705

Community-Antworten (5)

J
Jakarta

30.09.2015 um 17:55 Uhr

Hier machst du jetzt leider eine sogenannte Milchmädchenrechnung auf.

Auch wenn es keine Rechtsvorschrift zur Länge und Häufigkeit dieser Kurzpausen gibt und eine Mischarbeit nicht möglich ist, sollten sie doch besser stündlich erfolgen. Also teil der Stunde sein.

Wenn ihr diese aber in einem oder zwei Teilen nehmt, was ich für nicht optimal halte, heißt es für diese Stunden dann: entweder schneller sprechen oder weniger ausgeben können.

Für alles ev. andere, Urteile eingeschlossen, bedarf es dann einer genaueren Kennung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen.

G
gironimo

30.09.2015 um 18:19 Uhr

Fragst Du als Betriebsrat?

Dann ist die Prämienfrage eine Frage der Mitbestimmung aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG. Der BR hat also mitzubestimmen, wie die Regeln sind. Bestehen Unklarheiten oder stammt das System aus einer Zeit vor dem BR, kann der BR von seinem Initiativrecht gebrauch machen und Änderungen oder Ergänzungen fordern.

Einem besonderen Augenmerk würde ich da schon den 72 Gesprächen widmen. Was ist, wenn der Kunde nicht rechtzeitig abgewimmelt werden kann - oder keine genügend Anrufe eingehen??

A
arvatoso

30.09.2015 um 18:59 Uhr

gironimo

ich glaube du hast keine Ahnung wie Call Center arbeiten.

G
Globus

30.09.2015 um 19:06 Uhr

na, warum gleich so sauer? Es unterschiedliche Call Center, und man muß nicht unbedingt in einem gearbeitet haben... die Aussage von gironimo war genau richtig... Es ist mitbestimmungspflichtig... ich kenne sogar BR Kollegen, die in Call Centern arbeiten (Verkauf, Beschwerden als auch Technik) und ja, die Arbeitsbedingungen sind "schwierig" aber nicht unmöglich für BRM zu ändern...

G
gironimo

30.09.2015 um 20:16 Uhr

Danke Globus. Nein - ich habe noch nicht in einem Call Center gearbeitet - und ja - ich weiß, dass es da viele Probleme gibt. Darum braucht man dort auch einen aktiven Betriebsrat, den leider viele Call Center nicht haben.

Gibt es ihn nicht, können die AN nur auf individualrechtlicher Ebene versuchen, ihre Rechte durchzusetzen. Das dürfte schwierig sein.

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