huhuu zusammen

unsere gl will unbedingt eine betriebsvereinbarung mit unserem br abschließen.

das pflegezeitgesetz gewährt im § 2 abs. 1 PflegeZG jedem beschäftigten das recht, einen nahen angehörigen, bei einer akut auftretenen Pflegesituation, bis zur höchstdauer von 10 Tagen der Arbeit fern zu bleiben.

nun will unsere gl bei so einer arbeitsverhinderung § 616 bgb ausschließen.


begründung: wenn eine solche betriebvereinbarung besteht muß die Pflege-/Krankenkasse des zu pflegenden bezahlen.


wem tut man mit solch einer vereinbarung gutes??????


grüße mario