Erstellt am 31.07.2005 um 23:16 Uhr von otto
Guten Abend Blackest Day!
Zu 1) Entscheidend für den anzuwendenden Tarifvertrag ist,
- ob und ggf.
- welchem Arbeitgeberverband Ihr Arbeitgeber angehört. Die berufliche Vorbildung der Arbeitnehmer/innen spielt für den anzuwendenden Tarifvertrag keine Rolle, kann aber natürlich für die Eingruppierung von Bedeutung sein.
Zu 2) Die Arbeitszeit beginnt - abgesehen von anderen tarifvertraglichen Regelungen - üblicherweise mit dem Betreten des Betriebsgebäudes bzw. mit der Betätigung des Zeiterfassungsgeräts. Das "Hochfahren der Programme" am PC am eigenen Arbeitsplatz gehört zur Arbeitszeit. Der PC ist ein Arbeitsmittel. Das muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer/innen "gebrauchsfertig" zur Verfügung stellen. Wenn das jede/r Arbeitnehmer/in selbst tun muß, ist das "Arbeitsvorbereitung", die zur Arbeitszeit gehört. Einen "Paragraphen" gibt es dazu nicht. Die Rechtsprechung hat dies allerdings immer wieder so entschieden.
Gruß otto
Erstellt am 11.11.2005 um 16:50 Uhr von packer
hallo day,
und jezze wirds ganz komisch... ist der ag in keinem ag-verband kann er sich auch an jeden xbeliebeigen tarif anlehnen... z.b. den der, hochachtenswerten aber total unterbezahlten, gebäudereiniger...
jetzt leigt es in der regel an der im betrieb vertretenen gewerkschaft bei interesse und genügend mitgliedern, sprich organisierter betrieb, sich einem korrekten tarifvertrag anzuschließen, gegebenenfalls auch durch arbeitskampf, oder gleich einen haustarif anzustreben...
gruß,
Packer
Erstellt am 09.07.2007 um 19:30 Uhr von barbapapa
@packer
und dann wirds noch viel komischer....da in den meisten "klassischen" Callcentern Quereinsteiger/Schüler/Hausfrauen usw arbeiten, ist kaum jemand in der Gewerkschaft.
Erfo= erstmal Mitglieder werben...