Erstellt am 03.09.2015 um 17:45 Uhr von gironimo
Na - da ist ja Versetzung das kleinste Übel. Aber ich an ihrer Stelle würde umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Erstellt am 03.09.2015 um 18:01 Uhr von DummerHund
Auch wenn die Versetzung das kleinste Übel wäre, erst einmal auf nichts einlassen. Sage dem Teamleiter nur das Du dies gerne Detailiert vom AG schriftlich haben möchtest. Auch den Grund mit Datum sollte mit dabei sein. Und nur annehmen wenn es wirklich vom AG kommt. Das hat man was in der Hand und kann seinen Reschtsbeistand aufsuchen
Erstellt am 03.09.2015 um 19:34 Uhr von Challenger
Hallo erst mal,
die Kollegin soll sich meiner Meinung nach derzeit auf gar NICHTS EINLASSEN und abwarten
was der AG macht.
Immerhin ist erstaunlich, daß angebliche Fehler, die im letzten Jahr augetreten sein sollen, erst nach einem Zeitraum von nicht weniger als ACHT MONATEN "aufgedeckt" wurden.
Die Kollegin sollte sich au jeden Fall WEIGERN,
1. Selbst zu kündigen
und
2. Zwei Jahre UNBEZAHLTEN URLAUB
zu nehmen. WARUM AUCH ???
Dann wäre der AG mit der Versetzung am Zug. Dann wäre es spannend zu erfahren, wie der
AG den Versetzungsantrag gegenüber dem Betriebsrat begründet.
Erstellt am 04.09.2015 um 10:38 Uhr von celestro
Erm ... "es gibt dort keinen betriebsrat".
Dennoch ... auf NICHTS einlassen. Diese "Angebote" kommen nur, weil der AG weiß, daß er mit einer Kündigung sehr wahrscheinlich auf die Schnauze fällt.
Sobald da etwas handfestes kommt, zum Anwalt. Alles andere ist Unsinn.
Erstellt am 04.09.2015 um 13:21 Uhr von Mysticer
ganz normal zur Arbeit erscheinen..
Beim Anwalt schon mal ein erstgespräch suchen und diesen Informieren
Erstellt am 05.09.2015 um 09:40 Uhr von Hoppel
@ dersieni
Das sind doch etwas merkwürdige Alternativen, die von diesem Teamleiter angeblich vorgeschlagen worden sind ... insbesondere frag ich mich, warum die Kollegin eine 2jährige Auszeit nehmen soll!
Komisch ist auch, dass der Kollegin Fehler vorgeworfen werden, aber weder eine Abmahnung noch eine AG Kündigung in Aussicht gestellt worden ist. Da scheint einem Teamleiter klar zu sein, dass es überhaupt keine Handhabe gibt, dieser Kollegin etwas anhaben können.
Die Kollegin soll sich an einen Anwalt wenden!