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Kündigung - Zustimmung grober Fehler des BR?

T
toddel
Jan 2018 bearbeitet

ist es ein grober verstoss, wenn der BR 1. eine kündigung zustimmt, obwohl der betroffene noch schutz hat (aufstellung zum BR, aber nicht gewählt) 2. nicht beschlussfähig war (von 5 mitgliedern waren nur 2 da) 3. keine sozialauswahl getroffen wurde (obwohl betriebsbedingte kündigung)????? wäre um antwort dankbar. mfg toddel

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Community-Antworten (2)

RI
Ramses II

10.10.2006 um 01:01 Uhr

"ist es ein grober verstoss"

Du meinst im Sinne des § 23 BetrVG?

"wenn der BR 1. eine kündigung zustimmt, obwohl der betroffene noch schutz hat (aufstellung zum BR, aber nicht gewählt)"

Das ist doch nichts verbotenes! Im Gegenteil: Das BetrVG sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor,

"nicht beschlussfähig war (von 5 mitgliedern waren nur 2 da)"

Das ist auch nicht verbotenes. Allerdings wäre der Beschluss unwirksam. Für den AG und die Kündigung ist es nur dann relevant wenn dem Arbeitgeber die Unwirksamkeit des Beschlussesklar gewesen sein muss.

"keine sozialauswahl getroffen wurde (obwohl betriebsbedingte kündigung)?????"

Die Sozialauswahl hat der Arbeitgeber zu machen, nicht der BR!

FB
Frank B.

10.10.2006 um 08:40 Uhr

Es kommt nun darauf an, was der Anwalt des Gekündigten daraus macht.

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