Erstellt am 09.10.2006 um 23:01 Uhr von Ramses II
"ist es ein grober verstoss"
Du meinst im Sinne des § 23 BetrVG?
"wenn der BR 1. eine kündigung zustimmt, obwohl der betroffene noch schutz hat (aufstellung zum BR, aber nicht gewählt)"
Das ist doch nichts verbotenes! Im Gegenteil: Das BetrVG sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor,
"nicht beschlussfähig war (von 5 mitgliedern waren nur 2 da)"
Das ist auch nicht verbotenes. Allerdings wäre der Beschluss unwirksam. Für den AG und die Kündigung ist es nur dann relevant wenn dem Arbeitgeber die Unwirksamkeit des Beschlussesklar gewesen sein muss.
"keine sozialauswahl getroffen wurde (obwohl betriebsbedingte kündigung)?????"
Die Sozialauswahl hat der Arbeitgeber zu machen, nicht der BR!
Erstellt am 10.10.2006 um 06:40 Uhr von Frank B.
Es kommt nun darauf an, was der Anwalt des Gekündigten daraus macht.