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Lohneinbehlat wegen Fehler!?!

B
bschwarz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal

ich habe ein Fall wo meiner Kolleginn ( 2. Finanzbuchhalterin ) einem Arbeiter Geld aus der Kasse gegeben hat ( gegen Quittung), für ein neues Handy, welches er für die Arbeit nurzt ( 39,99€).

Sie befindet sich zurzeit im Urlaub. Ich habe ein Gespräch von der Geschächtsleitung und Lohnbuchhaltung mitbekommen wo bestimmt worde, dass Ihr das Geld vom Gehalt abgezogen wird.

Ist das möglich?? ohne ein Gespräch mit ihr zuführn? Vielleicht dachte Sie ja das Handy wäre genehmigt und hat das Geld deswegen herrraus gegeben.

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Community-Antworten (3)

S
saunaliese

27.01.2012 um 08:05 Uhr

moin bschwarz, die Kollegin kann doch nicht einfach, ohne Anweisung Geld aus der Kasse geben. Ich weiß ja nicht wie es bei Euch so gehandhabt wird, aber in der Regel werden Einkaufsanweisungen geschrieben, vom Vorgesetzten genehmigt und dann werden solche Sachen bestellt und nicht mal eben an Bargeld ausgegeben und dann kauf Dir eins. Ohne Anweisung bzw. Anforderungsschein, hat die Kollegin einfach Geld entnommen und somit passt der Kassenbestand nicht mehr und sie ist dafür verantwortlich. Und denken, dass das Handy genehmigt ist ohne es zu wissen, darf einer Finanzbuchhalterin nu gar nicht passieren

B
bschwarz

27.01.2012 um 08:18 Uhr

moin moin

danke für deine antwort. das wird bei uns halt ein bischen lockerer gehandhabt ( ich glaube bis jetzt auf jedenfall ) es war gang und gebe das die Mitarbeiter Maschinen und Waren für die Baustellen und die Arbeit vorgestreckt haben und dann abgerechnet wurde. Darüber weiß die Geschäfstführung auch bescheid.

G
gironimo

27.01.2012 um 10:32 Uhr

wenn die Regeln bei Euch so locker sind, kann man doch der Mitarbeiterin nicht anlasten, wenn da mal was schief geht. Sie hat ja keinerlei Beurteilungskriterien, ob eine vorgelegte Rechnung o.k. ist oder nicht.

Ihr solltet die Frage einfach mal mit der Geschäftsleitung besprechen.

Es ist ja schön, wenn kleinere Beträge unbürokratisch abgerechnet werden können. Es wäre aber auch im Interesse aller Beteiligten, wenn z.B. wenigstens die Unterschrift des Vorgesetzten die Richtigkeit des Einkaufs quittiert.

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