Folgende Situation:
Der stellvertretende BR Vorsitz ist von seinem Amt zurückgetreten (betrifft nicht sein BR Amt).
Ein Kollege, welcher vorher Ersatz ( im BA ) war, wurde ordentlich in das Amt des Stellvertreters gewählt.
Kraft Gesetz (BetrVG § 27) ist der neue Stellvertreter nun ordentliches Mitglied im BA.
Bleibt der vorherige Stv. automatisch im BA, oder muss für diesen ein ordentlicher Ersatz gewählt werden (in diesem Fall als Ersatzmitglied)?

PS. Der neue Stellvertreter IST ordentliches Mitglied im Gremium, war aber ERSATZ im BA.

@ dezibel: Für die einfachere Verständlichkeit habe ich meiner Frage die Klammer -> ( im BA ) hinzugefügt. Dies natürlich NACH deinem Hinweis, werter Kollege.