Erstellt am 20.07.2016 um 14:26 Uhr von celestro
Wir sind 9, haben ihn gebildet (weil wir müssen) und er macht praktisch nichts. O.k., er hat sich jetzt mal Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten geben lassen. Aber sonst tagt er wirklich niemals.
Bin aber eigentlich bei Dir ... zumindest um dem § zu entsprechen, sollte man ihn so wie bei uns zumindest bilden. Sofern man deutlich macht, daß er nichts weiter machen soll, werden sich sicher auch ein paar Leute finden, die ihm angehören wollen.
Erstellt am 20.07.2016 um 14:39 Uhr von alterMann
Wir haben bei uns im 11er-Gremium einen Betriebsausschuss, an den wir uns allerdings nur selten erinnern: Die laufenden Aufgaben teilen wir auch auf BRM auf, die nicht in den Ausschuss gewählt sind.
Der Betriebsausschuss ist für die laufenden Geschäfte zuständig, er soll also die effektive BR-Arbeit sicherstellen. Wenn der BR seine Arbeit auf anderem Weg sinnvoll organisieren kann, ist das ja eigentlich erstmal in Ordnung. Rechtliche Folgen sehe ich da nicht. Welche sollten das auch sein?
Ich würde die Frage nach einem Betriebsausschuss zurückstellen und mir erstmal die Arbeitsabläufe im BR anschauen. Wenn es da etwas zu verbessern gibt, würde ich die Diskussion evtl. mit konkreten Vorschlägen wieder aufnehmen.
Erstellt am 20.07.2016 um 14:52 Uhr von celestro
Zitat:
"Rz. 5
Ein Betriebsausschuss ist in einem Betriebsrat zu bilden, wenn dieser neun oder mehr Mitglieder hat. Der Betriebsausschuss ist dann zwingend zu bilden. Erfolgt dies nicht, begeht der Betriebsrat eine Pflichtverletzung, u. U. sogar eine grobe Pflichtverletzung i. S. d. § 23 Abs. 1 BetrVG. Es ist jedenfalls nicht danach zu differenzieren, ob der Betriebsrat im Einzelfall einen Betriebsausschuss benötigt.
Indem der Gesetzgeber Betriebsausschüsse ohnehin erst für Betriebsräte mit neun oder mehr Mitgliedern vorschreibt, wird unwiderlegbar vermutet, dass eine Notwendigkeit für den Betriebsausschuss vorliegt. Da die grobe Pflichtverletzung i. S. d. § 23 BetrVG erfordert, dass die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (BAG, Beschluss v. 22.6.1993, 1 ABR 62/92), wird die fehlende Wahl in der konstituierenden Sitzung sicherlich noch keine grobe Pflichtverletzung sein, insbesondere wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen.
Anders dagegen, wenn die Nichtbestellung weniger ein einmaliges Versehen als eine dauerhafte, u. U. sogar bewusste, Unterlassung ist. Der Arbeitgeber kann daher die Auflösung des Betriebsrats nach § 23 Abs. 1 BetrVG beantragen.
https:www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrvg-27-betriebsausschuss_idesk_PI10413_HI606989.html"
Erstellt am 20.07.2016 um 15:21 Uhr von gironimo
Ein guter "Vorgesetzter" zeichnet sich darin aus, dass er Arbeit delegiert. Nun ist der BR-Vorsitzender kein Vorgesetzter - aber soetwas wie der Geschäftsführer. Warum glauben so viele BR-V, dass sie alles an sich reißen müssen und die anderen BRs nur noch Statisten werden? Völlig uneffektiv.
Darum sollte der BR durchaus das tun, was der Gesetzgeber für größere Gremien vorgesehen hat: einen Betriebsausschuss wählen, der dann die Geschäftsführung von einen Kopf auf 5 (und mehr) verteilt.
Erstellt am 20.07.2016 um 15:30 Uhr von celestro
"Warum glauben so viele BR-V, dass sie alles an sich reißen müssen und die anderen BRs nur noch Statisten werden? Völlig uneffektiv."
Und warum glaubst Du, beurteilen zu können, ob die BRVs irgendwas an sich reißen oder nicht ?
In meiner ersten Betriebsratssitzung wurde der BA gebildet. Es wurde deutlich gemacht, das wir den bilden müssen, er aber NICHT tagen wird. Nur deshalb haben sich einige der BRM überhaupt dafür gemeldet.
Erstellt am 20.07.2016 um 19:35 Uhr von BloodyBeginner
Wir haben auch einen BA. Faktisch ist der aber arbeitslos. Einzig die BA Mitglieder dürfen dann einmal im Jahr in den Genuß kommen und zur Betriebsräteversammlung fahren.
Erstellt am 21.07.2016 um 00:31 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Es wurde deutlich gemacht, das wir den bilden müssen, er aber NICHT tagen wird. Nur deshalb haben sich einige der BRM überhaupt dafür gemeldet."
OMG!
Erstellt am 21.07.2016 um 10:02 Uhr von stehipp
Wir ( ein 9er Gremium) haben einen BA. Wir haben auch schriftlich festgelegt, welche Aufgaben dieser übernimmt.
Ich halte das durchaus für sinnvoll, um das Tagesgeschäft abzuwickeln, schnell reagieren zu können. Vor allem, da unsere BR-Mitglieder nicht alle an einem Ort sind und nicht ohne weiteres Ihren Arbeitsplatz verlassen können.
Größere Projekte (neue BVs ud ähnliches) werden nach Fachgebieten im Gremium in "Projektgruppen" verteilt, bearbeitet und dann dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt.