Habe mal eine Frage zu einem Betriebsausschuss. Laut §27 Abs. 1 ist ab einem Gremium von 9 BR-Mitglieder ein Betriebsausschuss zu bilden. Wir sind 11 Gremium-Mitglieder und bei uns gibt es keinen BA. Ich bin seit Ende März Nachrücker und war auf BR I. Dort haben wir auch das Thema BA behandelt. Auf die Frage hin warum wir keinen BA haben waren alle ein wenig ratlos. Viele meinten als ich auf das Betr.VG hinwies: Na ja im Gesetzbuch steht viel. An dieser Sitzung nahm auch unser GEW-Sekretär teil. Er meinte: Na ja dann stimmt halt darüber ab ihr einen BA braucht. Das kommt mir schon sehr merkwürdig vor das man abstimmen soll ob man einen Paragraphen beachtet oder nicht. Ich bin eigentlich davon ausgegangen das eine GEW sich auf jeden Fall an das Betr.VG hält und nicht darüber abstimmt ob man es macht oder nicht. Ganz abgesehen von den rechtlichen Folgen wenn man keinen hat.
Unser Problem ist: Unser BV ist in der Gewerkschaft in sämtlichen Ämtern tätig. Und wird dadurch wahrscheinlich von der GEW geschützt, egal was passiert.