Erstellt am 22.06.2006 um 13:18 Uhr von Werner
Hallo Schnecke,
das ist nicht der richtige Weg.
Der Arbeitgeber muß, wenn es so ist gegen den AN vorgehen und nicht der BR.
Ein richtig dicker Hammer wäre noch der §104 BetrVG, da hätte der BR die Möglichkeit was gegen betriebsstörende Arbeitnehmer unternehmen zu lassen.
Erstellt am 22.06.2006 um 13:18 Uhr von Klaus
Die Zustimmung wurde erteilt, der Hausmeister eingestellt, damit ist der Drops gelutscht. Wenn es dem AG gefällt, kann der den Hausmeister wegen seines Verhaltens abmahnen.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 22.06.2006 um 13:20 Uhr von Viktor
ich denke auch - zunächst muss dem Kollegen einmal die Möglichkeit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern.
Erstellt am 22.06.2006 um 15:41 Uhr von BR
Hallo, Schnecke,
die bisherigen Antworten sind nicht schlecht.
Sollte jedoch eine Betriebsvereinbarung zwischen AG und BR bestehen, die die Weiter/Beschäftigung eines Rentners oder einer Rentnerin ausschließt, haben sehr wohl beide "Seiten" die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis des hier genannten Hausmeisters zu beenden. Andernfalls hat zunächst nur der AG die Möglichkeit, zu reagieren.
In diesem Sinne
BR
Erstellt am 23.06.2006 um 10:32 Uhr von Benno_BRB
Verständnisfrage:
Eine Zustimmung in diesem Fall war doch nur zur Einstellung nötig. Der AN wurde eingestellt und damit ist das so weit ok. Denke ich. Die Zustimmung kann also, nach meinem Verständnis, gar nicht zurückgezogen werden. Wenn der AG diesen AN nun entlassen will (soll) könnte der BR ja die Zustimmung verweigern. Damit wäre dann eine neue Situation gegeben. Die Durchsetzung der Maßnahme per Gerichtsbeschluss könnte der BR mit seiner Ablehnung aber nicht verhindern.
Warum sollte man also eine Zustimmung zurückziehen für einen Umstand der zur entscheidenden Zeit korrekt gelaufen ist? Zumal es sich hier wohl eindeutig um zwei verschiedene Sachverhalte handeln dürfte?!
Oder?!
Benno
Erstellt am 27.06.2006 um 14:33 Uhr von BR
Hallo, Benno_BRB
für die Zurücknahme der Zustimmung des BetrR gibt es höchstwahrscheinlich sachliche Gründe?! Und wenn der AG diese teilt, aber nicht handelt auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht, muß der BR die Initiative ergreifen. Durch lamentieren ist noch nie eine Entscheidung entstanden. Jetzt alles klar?
Im übrigen ist deine Meinung aber richtig.
Herzliche Grüße
BR
Erstellt am 27.06.2006 um 15:03 Uhr von Molli
Hallo BR,
zu der Antwort, die Du Schnecke geschrieben hast, ist mir aufgefallen, dass Du auf die
Weiterbeschäftigung von Rentnern ansprichst. Wie kommst Du da drauf, Schnecke hat
da nichts von Rentner geschrieben.
Gruß Molli
Erstellt am 27.06.2006 um 15:22 Uhr von Fayence
Seit wann darf ein Betriebsrat einstellen oder kündigen?
Die Gedankengänge bzgl. "Rücknahme einer Zustimmung" sind doch völliger Nonsens, da diese doch wohl den "Verlust" des Hausmeisters nach sich ziehen soll!
Wenn AN gem. §85 BetrVG Beschwerde beim BR einreichen, hat dieser die Möglichkeit, beim AG auf Abhilfe hinzuwirken. Wäre doch schon einmal eine Maßnahme!