Erstellt am 28.08.2015 um 19:14 Uhr von Challenger
Hallo Peter,
soweit aus Deiner Darstellung hervorgeht, soll wohl ein Beschluß des BR angefochten werden.
Die Frist für die Beschlußanfechtung berträgt analog zu §19 Abs.2 BetrVG zwei Wochen. Ein
Beschlußverfahren welches z.B. über 2 Instanzen geführt wird, dauert ca. 1,5 bis 2 Jahre. Der
BR als Anfechtungsgegner hat es in der Hand, mit ein paar Tricks das Verfahren in die Länge
zu ziehen.
Der AG ist an diesem Beschlußverfahren zu beteiligen. Da Du ja schon einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hast,bleibt dieser Vertrag jedenfalls so lange wirksam,bis das
Arbeitsgericht den Beschluß des BR für unwirksam erklärt hat.
Ob es jedoch überhaupt dazu kommt,halte ich für fraglich.Vor dem Arbeitsgericht werden in der Regel meistens ZWEI Termine anberaumt. Der erste ist immer ein sogenannter GÜTE -
TERMIN. In diesem Termin versucht der Richter eine gütliche Einigung des Verfahrens zu
erreichen.Er wird in jedem Fall versuchen,eine für Dich günstige Entscheidung zu erzielen.
Ob die BR-Mitglieder,die den Beschluß anfechten,bei ihrer harten Haltung bleiben,wage ich
mal -vorsichtig optimistisch- zu bezweifeln.
Erstellt am 28.08.2015 um 19:58 Uhr von alterMann
Hallo Challenger. Deine Ausführungen erschließen sich mir nicht.
Die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis löst die Personelle Mitbestimmung nach § 99 aus. Da hat der BR eine Woche Zeit zum Widerspruch. Diese Frist ist verstrichen und wird auch nicht durch das beschriebene Hickhack gehemmt.
Etwas völlig anderes ist der Rechtsstreit, ob die richtigen EBRM geladen wurden. Wer da gegen wen mit welchen Argumenten, welcher Aussicht auf Erfolg und mit welchen zeitlichen Perspektiven ins Feld zieht, ist für den Bestand des Arbeitsvertrags völlig unerheblich.
@ DerPeter: Mach Dir keine Sorgen, der Arbeitsvertrag ist und bleibt gültig.
Erstellt am 28.08.2015 um 21:42 Uhr von gironimo
>Ich habe meinen Vertrag schon unterschrieben. Muss ich mir Sorgen machen, das ich da Probleme bekommen kann, weil der BR sich bekriegt. Bitte um Rat. <
NEIN - Du musst Dir keine Sorgen machen. Fehler, die der BR möglicher Weise bei der Beschlussfassung gemacht hat, bleiben folgenlos, wenn der Arbeitgeber den Beschluss umgesetzt hat im guten Glauben, der BR versteht seinen Job.
Erstellt am 29.08.2015 um 00:07 Uhr von Challenger
Hallo Peter,
nach nochmaliger Überlegung muß ich sagen, daß alterMann und gironimo Recht haben.
Allerdings wirds im BR möglicherweise noch richtig krachen. Denn wenn ein Anfechtungs-
verfahren tatsächlich durchgeführt wird, gibts für die Anfechter allenfalls ein Titel ohne
Mittel.
Erstellt am 31.08.2015 um 11:07 Uhr von DerWaschbär
@DerPeter,
egal was dabei rum kommt. Wenn der AG dich fest will bekommt er dich fest. Sollte der Beschluss vom Richter für ungültig erklären muss halt das neu Beschlossen werden. Es geht ja um eine übernahme in ein Festverhältniss, ich glaube kaum das die "beiden" soviel gegenargumente haben um ein abstimmungsruder rum zu reissen.
Traurig das die imkompetentz auf deinem Rücken erledigt wird. Aber das sollte dich nicht dermassen belasten.
Wie kommt sowas eigendlich an die Betriebsöffentlichkeit ? Ist stillschweigen ber abstimmungen nicht mehr stand der dinge?
Erstellt am 02.09.2015 um 20:42 Uhr von Stoni
Entschuldigung, ein BR der sich daran zerfleischt einen MA zu entfristen ? Traurig.