Hallo!

Angenommen, im Betrieb gibt es einen Beschluss über einen viermonatigen Testlauf eines neuen Systems, das der Mitbestimmungspflicht unterliegt, und der terminiert zum 31.1. wurde. Zwei Wochen vor Ende des Testlaufs wird ein Beschluss gefasst, dass der Testlauf sofort abzubrechen sei (weil bestimtme Bedingungen nicht eingehalten wurden). Leider erst drei Tage vor Ende des Testlaufs wird die GF über den Beschluss informiert. Diese schaltet das System jedoch weder aufgrund des Beschluss noch aufgrund des Ablaufens der Testphase ab. Stattdessen bittet die GF, die Testphase zu verlängern.
Nachdem das System nun einige Tage ohne Genehmigung lief, beratschlagte der BR, was zu sein. Die Mehrheit verweigerte sich einem Beschluss, dass die bereits getroffenen Beschlüsse und der Termin zum Ende des Testlaufs (ggf. auch juristisch) durchgesetzt werden. Zunächst wollte man diese Phase ohne Genehmigung so weiterlaufen lassen, um die Bedingungen für die Fortführung des Testlaufs zu erarbeiten (hierzu wäre sicherlich die Abschaltung des System wichtig gewesen, um auch eine starke Position zu haben, aber dem verweigerte man sich ja). Nun wurde auf dieser Sitzung, trotzdem und ohne Bedingungen zu stellen, der Beschluss gefasst, den Testphase zu verlängern.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob dieser Beschluss überhaupt Gültigkeit hat, da dort explizit von "Verlängerung des Testlaufs" gesprochen wird, obwohl es einen rechtsgültigen Beschluss gibt, dass der Testlauf sofort abgebrochen werden soll. Meiner Meinung nach, widersprechen sich diese Beschlüsse, insbesondere wiel von "Verlängerung" die Rede ist.
Ist meine Sichtweise korrekt?