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Widersprechende BR-Beschlüsse: Ungültigkeit?

B
BRandaktuell
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Angenommen, im Betrieb gibt es einen Beschluss über einen viermonatigen Testlauf eines neuen Systems, das der Mitbestimmungspflicht unterliegt, und der terminiert zum 31.1. wurde. Zwei Wochen vor Ende des Testlaufs wird ein Beschluss gefasst, dass der Testlauf sofort abzubrechen sei (weil bestimtme Bedingungen nicht eingehalten wurden). Leider erst drei Tage vor Ende des Testlaufs wird die GF über den Beschluss informiert. Diese schaltet das System jedoch weder aufgrund des Beschluss noch aufgrund des Ablaufens der Testphase ab. Stattdessen bittet die GF, die Testphase zu verlängern. Nachdem das System nun einige Tage ohne Genehmigung lief, beratschlagte der BR, was zu sein. Die Mehrheit verweigerte sich einem Beschluss, dass die bereits getroffenen Beschlüsse und der Termin zum Ende des Testlaufs (ggf. auch juristisch) durchgesetzt werden. Zunächst wollte man diese Phase ohne Genehmigung so weiterlaufen lassen, um die Bedingungen für die Fortführung des Testlaufs zu erarbeiten (hierzu wäre sicherlich die Abschaltung des System wichtig gewesen, um auch eine starke Position zu haben, aber dem verweigerte man sich ja). Nun wurde auf dieser Sitzung, trotzdem und ohne Bedingungen zu stellen, der Beschluss gefasst, den Testphase zu verlängern. Für mich stellt sich nun die Frage, ob dieser Beschluss überhaupt Gültigkeit hat, da dort explizit von "Verlängerung des Testlaufs" gesprochen wird, obwohl es einen rechtsgültigen Beschluss gibt, dass der Testlauf sofort abgebrochen werden soll. Meiner Meinung nach, widersprechen sich diese Beschlüsse, insbesondere wiel von "Verlängerung" die Rede ist. Ist meine Sichtweise korrekt?

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Community-Antworten (1)

R
rainerw

05.03.2010 um 22:14 Uhr

So wie Du es richtig gut in Abschnitten dargestellt hast werde ich mal versuchen meine Sichtweise darzulegen. Der erste Absatz betrifft komplett einen Beschluss der den Zeitraum bis zum 31.1. kompletiert. Bis zu dem Datum hat der AG die Testphase beantragt. Und darüber hinaus seit ihr erst mal nicht befugt etwas zu untersagen oder aber zu zusagen. Das der AG erst 3 Tage vor Ablauf der Testphase benachrichtigt wird das ihr einen Beschluss schon 11 Tage vorher gefasst habt die Testphase abzubrechen, kann man ihm nicht ankreiden. Andersrum könnt ihr auch nicht erwarten, das wenn ihr 11 Tage braucht etwas zu übermitteln der AG athoc reagiert und alles stoppt. Hier seit auch ihr verpflichtet dem AG eine Reaktionszeit ein zu räumen. Nun zum nächsten Absatz der den Zeitraum ab dem 01.02. betrifft. Hier hätte der AG rechtzeitig beim BR einen Antrag auf Verlängerung der Testphase stellen müssen. Hat er nicht getan, und ihr habt nicht sofort reagiert. Wem trifft jetzt wo welche Schuld? Hier kann jetzt der BR beratschlagen was er will, da es keinen Antrag für die Zeit nach dem 31.1 gibt, könnt ihr dementsprechend auch nicht ablehnen. Hier wäre es ganz richtig gewesen juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen um zu prüfen eine Einstweilige Verfügung zu erlangen das System abzuschalten. Gerade auch deshalb weil der AG nun um die Ecke kommt und um eine Verlängerung bittet. Ihr untersagt, was auch vollkomen in Ordnung erscheint, der Verlängerung. Nun begeht ihr erneut einen Fehler und setzt euren rechtskräftigen Beschluss nicht um und der AG hält sich auch nicht an den Beschluss. Der Beschluss die Verlängerung nicht zu zustimmen ist gültig, nur wenn sich keiner dran hält das er umgesetzt wird....., wehn will man da hier dran kriegen? Solange ihr nicht tätig werdet und was unternehmt wird der AG jetzt und in Zukunft weiter so handeln und euch nicht ernst nehmen. Sorry, wenn ich das so deutlich sage, aber leider lehrt es die Erfahrung so.

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