Ungültiger Beschluss?
Hallo zusammen, Wir sind ein ganz kleiner Betrieb und deshalb auch nur 3 BR Mitglieder, ohne Vorkenntnisse, da alle neu gewählt. Die Beförderung eines Mitarbeiters sollte beschlossen werden, der selbst im BR sitzt. Es wurde aus Nichtwissen einstimmig der Beförderung zugestimmt. Jetzt ist die Frage: Abstimmung komplett ungültig, weil Verfahrensfehler und muss ein Ersatzmitglied zwingend nachrücken? Oder reicht es, wenn die 2 übrigen BR Mitglieder neu abstimmen und der 3. vor Beginn entschließt, nicht abzustimmen?
Community-Antworten (5)
27.06.2022 um 22:37 Uhr
Ihr hättet ein Ersatzmitglied laden müssen. Der Beschluss ist unwirksam. Es ist nach m. M. kein Drama. Eine Abstimmung mit dem Ersatzmitglied hätte wahrscheinlich kein anderes Ergebnis ergeben.
28.06.2022 um 00:30 Uhr
Danke dir für die schnelle Antwort ?
28.06.2022 um 11:49 Uhr
Ach übrigens: Nachholen nicht vergessen mit einem Nachrücker!
28.06.2022 um 11:53 Uhr
die ungülige Stimme hatte keine Auswirkung auf das Ergebnis, also würde das wahrscheinlich sowieso nicht per Gerichtsbeschluss "gekippt". Aber es war nicht korrekt und ist angreifbar, also den Beschluss nachholen ist zumindestens die sichere Variante.
28.06.2022 um 13:46 Uhr
Ob die ungültige Stimme einen Einfluss auf das Ergebnis hatte oder nicht ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unerheblich. Die Abstimmung als solche ist ungültig. Nachgeholt werden muss sie nicht unbedingt, da es eine Frist von 7 Tagen gibt zum Widerspruch gegen personelle Maßnahmen (§99 (3) BetrVG). Der Arbeitgeber kann die Maßnahme nach Ablauf der Frist auch ohne Votum des BR umsetzen. Wichtig ist diese Frist vor allem bei einem Widerspruch. Dann sollte auch darauf geachtet werden, dass die Ladung und Abstimmung korrekt erfolgt.
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