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Ungültiger Beschluss?

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Coco1977
Jun 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir sind ein ganz kleiner Betrieb und deshalb auch nur 3 BR Mitglieder, ohne Vorkenntnisse, da alle neu gewählt. Die Beförderung eines Mitarbeiters sollte beschlossen werden, der selbst im BR sitzt. Es wurde aus Nichtwissen einstimmig der Beförderung zugestimmt. Jetzt ist die Frage: Abstimmung komplett ungültig, weil Verfahrensfehler und muss ein Ersatzmitglied zwingend nachrücken? Oder reicht es, wenn die 2 übrigen BR Mitglieder neu abstimmen und der 3. vor Beginn entschließt, nicht abzustimmen?

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Community-Antworten (5)

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Catweazle

27.06.2022 um 22:37 Uhr

Ihr hättet ein Ersatzmitglied laden müssen. Der Beschluss ist unwirksam. Es ist nach m. M. kein Drama. Eine Abstimmung mit dem Ersatzmitglied hätte wahrscheinlich kein anderes Ergebnis ergeben.

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Coco1977

28.06.2022 um 00:30 Uhr

Danke dir für die schnelle Antwort ?

NB
nicht brauchen

28.06.2022 um 11:49 Uhr

Ach übrigens: Nachholen nicht vergessen mit einem Nachrücker!

R
Relfe

28.06.2022 um 11:53 Uhr

die ungülige Stimme hatte keine Auswirkung auf das Ergebnis, also würde das wahrscheinlich sowieso nicht per Gerichtsbeschluss "gekippt". Aber es war nicht korrekt und ist angreifbar, also den Beschluss nachholen ist zumindestens die sichere Variante.

S
seehas

28.06.2022 um 13:46 Uhr

Ob die ungültige Stimme einen Einfluss auf das Ergebnis hatte oder nicht ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unerheblich. Die Abstimmung als solche ist ungültig. Nachgeholt werden muss sie nicht unbedingt, da es eine Frist von 7 Tagen gibt zum Widerspruch gegen personelle Maßnahmen (§99 (3) BetrVG). Der Arbeitgeber kann die Maßnahme nach Ablauf der Frist auch ohne Votum des BR umsetzen. Wichtig ist diese Frist vor allem bei einem Widerspruch. Dann sollte auch darauf geachtet werden, dass die Ladung und Abstimmung korrekt erfolgt.

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