Erstellt am 10.10.2013 um 14:54 Uhr von Erdenbürger
Nicht böse gemeint, aber dass ist schon traurig, wenn ihr nach zwei Jahren immer noch nicht versiert ist in denn einfachsten Grundlagen der BR Arbeit. Als BR hat man auch die Pflicht sich einwenig weiter zu Bilden. Es gibt das Betriebsverfassungsgesetz und das ist die Grundlage für eure BR Arbeit, da ist es auch ganz klar geregelt, dass ein BR in seine Arbeit nicht Weisungsgebunden ist. Frage mich immer wieder warum man sich im BR aufstellen läßt und dann sich nicht ernsthaft mit seinen Rechten und Pflichten auseinander setzt? Wie soll man den sich für die Rechte von Kollegen einsetzen, wenn man nach zwei Jahren sich immer noch so rumschubsen läßt?
L. G. Aus Hamburg
Erstellt am 10.10.2013 um 15:02 Uhr von rolfo
@ Regenblume
Hierbei handelt es sich ja um eine Versetzung, dieser muss der BR erst mal zustimmen, der AG kann nicht so einfach entscheiden dass du versetzt wirst, ohne den BR vorher angehört zu haben.
Deine BR-Arbeit machst du dann, wann es erforderlich ist und nicht wann es dem AG angenehm ist.
Notfalls muss der AG eben zusätzliches Personal für die Abteilung bereitstellen in der du arbeitest.
Wie viel Mitglieder in einem Ausschuss des BR sind entscheidet nicht der AG, sondern der BR.
Erstellt am 10.10.2013 um 15:19 Uhr von pillepalleTR
@Erdenbüger:
du würdest dich wundern, wieviele BRM nach 10 Jahren und länger noch nicht "versiert" sind!
Den Vogel schoss einer bei einer Schulung für BR-V ab: seit ca. 15 Jahre BRM, aber vom Inhalt des §87 BetrVG nicht mal ansatzweise einen Schimmer...
@Regenblume
den Ausführungen von rolfo ist kaum was hinzuzufügen, außer vielleicht der gut gemeinte Tipp: beschliesst Grundlagenschulungen!
Falls der Kenntnisstand im Gremium ungefähr auf einem Level ist, lohnt sich vielleicht auch ein Inhouse-Seminar.
Kopf hoch! Mit etwas Willen wird das schon noch!
Erstellt am 10.10.2013 um 15:46 Uhr von gironimo
Es ist eben besonders wichtig, dem AG klar zu machen, dass er nicht bestimmen kann, wie die BR-Arbeit läuft, wer was macht und er auch keine Zeiten vorgeben kann.
Dazu musst Du/Ihr natürlich Eure Rechte gut kennen (auch von mir > Seminare besuchen); man braucht auch ein entsprechend sicheres Auftreten gegenüber dem AG (Augenhöhe bewahren).
Also macht die BR-Arbeit weiter wie bisher.
Und - wie hier ja auch schon gesagt wurde: Versetzung nur mit Zustimmung des BR; §99 BetrVG liefert die denkbaren Zustimmungsverweigerungsgründe.