Erstellt am 12.08.2015 um 20:48 Uhr von Challenger
Hallo Jasmin,
der BR hat gemäß §87 Abs.1 Nr.2 BetrVG ein ERZWINGBARES
MITBESTIMMUNGSRECHT. Dies bedeutet, das der AG die Ver-
teilung der Arbeitszeit von 6 Tage auf 5 Tage nicht OHNE EURE
ZUSTIMMUNG ändern kann. Verweigert Ihr die Zustimmung,
muß der AG die EINIGUNGSSTELLE anrufen.
Erstellt am 13.08.2015 um 07:55 Uhr von ickederdicke
Hi, mal unabhängig vom Thema, du findest die neue Regelung ungerecht, bist du auch betroffen ? Oder ist es nur deine persönliche Sicht der Dinge ?
Was sagen denn die Betroffenen dazu ? Habt ihr mit den MA gesprochen und deren Ansichten/Wünsche eingeholt ? Oft sind diese solchenj Änderungen aufgeschlossener als man denkt.
Wie begründet es der AG ? Kann es zeitlich begrenzt werden ( Um z.B. eine wirtschaftliche Schieflage aus der Welt zu schaffen ).