Erstellt am 11.11.2022 um 06:08 Uhr von Saft
Mitbestimmungspflichtig. BV machen
Erstellt am 11.11.2022 um 07:47 Uhr von Kjarrigan
Du liegst komplett richtig mit § 87 Abs. 1 Nr. 1
hierzu Fitting RN 72
Danach sind mitbestimmungspflichtig:
–Durchführen von Taschenkontrollen (BAG 9.7.2013 – 1 ABR 2/13 (B), NZA 2014, 551);
Dabei geht es nicht um die technische Einrichtung, sondern um ein MBR ob Taschenkontrollen überhaupt und um das wie und warum.
Erstellt am 11.11.2022 um 08:08 Uhr von Muschelschubser
m.E. gehört die Durchführung von Taschenkontrollen zu den Fragen der betrieblichen Ordnung und des Verhaltens der Mitarbeiter.
Das bedingt keine technischen Einrichtungen. Da müsste der AG erst einmal zeigen können, wo das steht. Nein, für eine erzwingbare Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 reicht die beabsichtigte Einführung derartiger Maßnahmen völlig aus.
Erstellt am 11.11.2022 um 09:13 Uhr von GabrielBischoff
Das ist schon Schlingel der Leiter, oder? Wie die Mitposter schon sagten, Mitbestimmung.
Erstellt am 11.11.2022 um 10:40 Uhr von nicht brauchen
Meines Erachtens ist dieser Würfelbecher mit Würfel auch eine technische Einrichtung, da er Platz benötigt und auch Energie benötigt. Zudem muss eine Unterweisung erfolgen, wie dieser Würfelbecher zu betätigen ist. Auch eine Arbeitsanweisung sollte vorhanden sein.
Aber ob mit oder ohne ist eine Mitbestimmung hier gegeben.
Erstellt am 11.11.2022 um 11:29 Uhr von Dummerhund
Die letzte Antwort finde ich dann schon eher lustig.
Erstellt am 11.11.2022 um 12:09 Uhr von Kjarrigan
kreativ auf jeden Fall - aber auch völlig falsch
vielleicht mal im Fittinig nachlesen
RN 226 zu § 87 BetrVG
Für das MBR ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die techn. Einrichtung die Überwachung selbst bewirkt. Das ist der Fall, wenn Daten der ArbN mittels technischer Einrichtung erhoben und/oder gespeichert und/oder verarbeitet werden (BAG 13.12.2016.)
Erstellt am 11.11.2022 um 14:29 Uhr von ganther
hier im Forum könnte man vielleicht mal Alkoholkontrollen durchführen
Erstellt am 11.11.2022 um 15:05 Uhr von Dummerhund
@ganther
Ich scheide da aus, da ich nur Tee und morgens 2 Töppe Kaffee trinke. ;-)
Erstellt am 11.11.2022 um 15:21 Uhr von Matze
Zum Thema Verhältnismäßigkeit und Nötigung hat Haufe eine gute Zusammenfassung:
https://www.haufe.de/compliance/management-praxis/welche-kontrollmassnahmen-des-arbeitgebers-sind-erlaubt_230130_360102.html