Hallo,

Folgendes ist bei uns in der Firma vorgefallen:

Der AG hat uns einen Antrag nach § 13 Abs 3 ArbZG auf Sonn- und Feiertagsarbeit am 27.02.15 eingereicht.
Diesen haben wir in einer Regulären BR Sitzung am 2.3.15 zugestimmt.
Am 04.03.2015 musste ich bei der zuständigen Landesdirektion wegen anderen Thematiken anrufen. dabei sprach die Beamtin mich auf diesen Antrag an.
Sie sagte das der Antrag vom AG schon am 27.02.2015 bei Ihr vorlag. in dem Feld wo ich als BR-V mit unterschreiben muss stand folgendes : BR hat Zugestimmt und Zustimmung ist vorhanden obwohl wir noch keine zustimmung /bzw. nicht zustimmung gegeben haben.


Kann mir jemand einen Rat zu dieser Angelegenheit geben oder hat schon jemand die gleichen Erfahrungen gemacht?

Ich danke schon mal recht herzlich

MFG