Hallo zusammen,
Die Arbeitsschutzverordnung der Regierung ist ab 03.04.2022 ausgelaufen. Unser AG beruht sich auf sein Hausrecht bezüglich: Tischbesetzung in der Kantine 1 Person, Raucherbereich max 7 Personen und Maskenpflicht auf den Fluren.
Ist das Mitbestimmungspflichtig?
Wir sind 500 MA und der größere Teil findet diese Maßnahmen weiterhin als gut, jedoch Frage mich BRV einige Kollegen ob dieses Maßnahmen einfach weiterlaufen dürfen?
Danke im Voraus,
mfg