Erstellt am 04.04.2022 um 13:25 Uhr von rtjum
"Ist das Mitbestimmungspflichtig?"
M.M.n. ja §87, (1), 1. und 7. und für Kantine und Raucherbereich auch 8.
wobei Tischbesetzung und Raucherbereich nie gesetzlich so weit ausdefiniert waren dass Betriebsräte keine Mitbestimmung mehr gehabt hätten.
Erstellt am 04.04.2022 um 13:30 Uhr von rsddbr
"Ist das Mitbestimmungspflichtig?"
Nach meiner Einschätzung ist das, was über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht, nach §87 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Ihr solltet allerdings mal schauen, ob es dazu vielleicht schon Regelungen gibt. So wäre es denkbar, dass es eine Gefährdungsbeurteilung und daraus resultierend eine Betriebsanweisung zum Infektionsschutz gibt. Diese wird nicht automatisch dadurch ungültig, weil sich die gesetzliche Lage geändert hat.
"[..] jedoch Frage mich BRV einige Kollegen ob dieses Maßnahmen einfach weiterlaufen dürfen?"
Wenn der AG mitbestimmungspflichtige Maßnahmen ohne die Zustimmung des Betriebsrats umsetzen möchte, sind die AN nicht daran gebunden.
Mehr dazu ausführlich im folgenden Link:
https://www.kluge-seminare.de/br-portal/wissen/soziale-angelegenheiten/mitbestimmungsrecht-betriebsrat-ordnung-und-verhalten-der-arbeitnehmer-im-betrieb/