Hintergrund: Unser BR-Vorsitzender - arbeitgebernah - war in der Minderheit und hat einer Personalsache nach §99 zugestimmt, der mehrheitlich die Zustimmung verweigert wurde. Er will jetzt nicht "gezwungen" sein, die "ungeliebte Gegenposition" (arbeitnehmernah) nach außen zu vertreten.
Darf der BR-Vorsitzende sich weigern, diese "Pflicht" zu übernehmen und kann das Gremium ihm wirksam den Gefallen tun, mit dieser Aufgabe jemand anders zu betrauen. Oder müsste der BR-Vorsitzende, um dem zu entgehen, den Vorsitz niederlegen?