W.A.F. LogoSeminare

wie geht der gang zum arbeitsgericht ?

M
micha1977
Jan 2018 bearbeitet

wir haben folgendes problem : leiharbeiter werden bei uns ohne vorherige zustimmung eingestellt, trotz mehrfachen hinweis das dies eine mitbestimmungspflichtige angelehgenheit im sinne des betrvg ist. im letzten jahr wurden von uns ma , die befriustet eingestellt waren, die bei uns gelernt und üüber 2 jahre beschäftigt waren, nicht verlängert, und jetzt sollen dafür leiharbeiter kommen. welche möglichkeiten haben wir , wie würde der gang zum arbeitsgericht aussehen ? ( bitte mit beschreibung und tagesordnungspunkte auf der einladung) gibt es einen zeitraum bis wann wir das arbeitsgericht anrufen müssen ?

4.90004

Community-Antworten (4)

FB
Frank B

03.01.2008 um 14:23 Uhr

Beschluss fassen und Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Mitbestimmung des BRes beauftragen. Hilfe gibt euch betimmt die zuständige Gewerkschaft.

Z
Z.Ickig

03.01.2008 um 19:45 Uhr

"Im letzten jahr wurden von uns ma , die befriustet eingestellt waren, die bei uns gelernt und üüber 2 jahre beschäftigt waren, nicht verlängert, und jetzt sollen dafür leiharbeiter kommen."

=> Dagegen könnt ihr nichts tun, das ist rechtlich nicht zu beanstanden. Eine befristete Beschäftigung endet mit dem Ablauf der Befristung, und die betroffenen Arbeitnehmer haben keinen (einklagbaren) Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Es ist eine freie unternehmerische Entscheidung, ob und mit welchen Arbeitnehmern Stellen im Betrieb besetzt werden. Außer den üblichen Widerspruchsgründen des § 99 BetrVG könntet ihr dagegen nichts vorbringen. Natürlich ist aber die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern eine mitbestimmungspflichtige Einstellung. was das angeht, hat der Vorredner recht. Also: Beschluß fassen und dem AG die Weiterbeschäftigung der ohne Anhörung eingestellten Arbeitnehmer untersagen.

L
Lotte

03.01.2008 um 20:48 Uhr

Bei einer über zweijährigen Beschäftigung, wäre mal der § 14 (2) TzBfG zu überprüfen, falls die Beschäftigung ohne Sachgrund erfolgte. Dazu müssten die betroffenen AN ganz schnell zum RA und sich beraten lassen, falls das Ende der Befristung nicht schon länger als drei Wochen zurückliegt.

K
Kölner

04.01.2008 um 10:08 Uhr

@micha1977 Ich sehe es wie Z.Ickig (wieder mal da?): Was soll ein Gang zum ArbGer. bewirken? Nichts! Ihr habt ja - gemäß Deiner Beschreibung - noch nicht einmal auf die Leiharbeitnehmer reagiert...

Ihre Antwort