Fehler im Arbeitsplan
Hallo miteinander, ich bin erst seit wenigen Wochen Betriebsratsmitglied und bin zuständig für die Arbeitsplanung Gestaltung. Nun habe ich gestern mit unserer Marktleitung gesprochen da sie die letzten sieben Monate grobe Fehler bei der Planung der freien Samstage gemacht hat. So gibt es einige Mitarbeiter die haben in 7 Monaten 14 Samstage frei andere Mitarbeiter haben hingegen nur 4 Samstage frei. Sie weigert sich nun aber die Pläne um zu schreiben und behauptet ihr wäre das unbewusst passiert. Kann ich ihr mit rechtlichen Schritten drohen und diesen Plan widersprechen? Dazu muß ich sagen ich arbeite im Lebensmittel Einzelhandel. Vielen Dank für die Hilfe.
Community-Antworten (7)
11.08.2015 um 14:35 Uhr
Zitat (BRHandel): "... die letzten sieben Monate ..."
Warum sollten die alten Pläne jetzt umgeschrieben werden?
11.08.2015 um 14:54 Uhr
Sie soll die aktuell aushängenden 4 Wochen Pläne ändern . Ich sehe darin eine klare Benachteiligung einzelner AN.
11.08.2015 um 14:58 Uhr
Der BR ist bei der Schichtplangestaltung in der Mitbestimmung. Also einfach wahrnehmen.
11.08.2015 um 15:02 Uhr
Das heißt selbst wenn sie keine Gesetze bricht sondern nur "unfair" plant kann ich dem ganzen widersprechen wenn ich sehe das andere bevorteilt werden in Arbeitszeit und Arbeitsverteilung?
11.08.2015 um 15:07 Uhr
So isses. Bei der Schichtplanung besteht Mitbestimmung. Arbeitgeber und Betriebsrat haben also mit dem festen Wissen zur Einigung miteinander zu beraten. Das heißt, dass man die Argumente gegeneinander abwägen und einen möglichst guten Kompromiss finden muss.
11.08.2015 um 15:38 Uhr
Vielen Dank für die Hilfe
11.08.2015 um 15:46 Uhr
Du kannst es dann, wenn die alten Pläne vom BR noch nicht freigegeben wurden.
Wenn aber dein Vorgänger die Sachen anders sah, haben die aktuellen Pläne auch ihre Gültigkeit,
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