Hallo,
uns ist heute ein blöder Fehler in unserem Wahlausschreiben aufgefallen. Wir haben uns bei der Berechnung der Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht geirrt, weil wir statt Hondt-Verfahren das Verhältnisverfahren verwendet haben.

Leider sind es statt der errechneten 3 Männer nur noch 2.

Wir tendieren stark dazu, die Wahl abzubrechen und
morgen ein neues Wahlverfahren einzuleiten. Hatte
jemand schon einmal einen solchen Fall?

Ist der Abbruch und die neue Einleitung angemessen
und richtig?

Muss man bei dem Abbruch und dem neuen Ausschreiben
irgendwelche Formalien beachten.

Mit geknickten Grüßen

:-((, URI