Erstellt am 06.07.2015 um 08:15 Uhr von gironimo
Möglich ist alles.
Allerdings würde ich auch auf Schadensersatz plädieren (es wird nicht die Welt sein ....). Immerhin hast Du Dich ja nicht wo anders beworben, weil Du den Vertrag hattest.
Frage doch mal den Betriebsrat, was der zu dem Thema zu sagen hat.
Erstellt am 06.07.2015 um 08:20 Uhr von Pickel
In den meisten Standardverträgen steht, dass eine Kündigung vor Antritt ausgeschlossen ist. Das gilt dann für beide Seiten. Bedenke aber auch dass du noch gar keinen Kündigungsschutz genießt und daher dir keinen Gefallen tust, wenn du jetzt auf den Arbeitsplatz bestehst und nach wenigen Wochen wieder wechseln musst. Macht sich nach außen im Lebenslauf auch denkbar schlecht, da es wie eine Kündigung in der Probezeit aussieht.