Ist das Rechtens?
Hallo Forum,
bin seit 01.03.2011 als Verkaufstellenverwalterin eingestellt worden. Heute haben wir den 03.4.2011. Im Vertrag steht, daß ich 2 Tage im Monat frei bekomme. Hinzu kommt, wenn wir Prospekt in der Woche haben, darf man keinen freien Tag nehmen. Nun hatten wir ja Karneval und unser Geschäft blieb Rosenmontag geschlossen, dies war mein 1. freier Tag. Dann hatte ich einen Tag noch zur Verfügung. Nun habe ich 3 Wochen durchgearbeitet und bin am Ende. Dazu kommt noch, daß ich um 8:00 Uhr im Laden sein muß, da die Putzfrauen kommen. Die Stunde von 8 bis 9 wird nicht angerechnet. Habe diessen Monat alleine schon 32 Überstunden, die sowieso nicht angerechnet werden, da sie jeden 1. des Monats gecancelt werden. Im Vertag steht auch, daß wenn ich aus betrieblichen Gründen keinen freien Tag nehmen kann, meine 2 freien Tage verfallen!!! Dies kann auftreten, wenn meine Vertretung in Urlaub oder krank sein sollte!Hat meine Vertetung frei, muß ich von 8 - 20 Uhr im Laden sein. Das geht doch nicht?! Allerdings steht auf der Lohnabrechnung: 37,5 Std. Woche!!!
LG Heike F.
Community-Antworten (2)
04.04.2011 um 10:19 Uhr
. . . da würde ich Dir mit diesem Arbeitsvertrag schleunigst mal den Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht empfehlen (wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast) oder zur Rechtsabteilung Deiner Gewerkschaft (wenn Du Mitglied bist) . . .
04.04.2011 um 11:10 Uhr
Da läuft aber so einiges schief. Keine Beachtung des ArbZG, da dieses vorschreibt,d ass eine Höchstarbeitszeit von 10 Stunden netto pro Tag gilt. Die Sache mit dem Überstunden kann sittenwidrig sein (was ich sogar sehr stark glauben möchte), wenn Du dadurch mit deiner Vergütung unter 25% des üblichen Vergütungssatzes rutscht. DIe freien Tage (nicht genommen) sind rechtlich wahrscheinlich weniger das Problem, allerdings abahängig davon, was ihr für ein Arbeitstage-System habt. 5-Tage, 6-Tage?? Sollten Sonntage dabei sein, wirds wieder interessant. Nichts desto trotz sind dir per Vertrag 2 freie Tage zugesagt.
Also, nimm wölfchens Rat, un dgeh schleunigst zum Anwalt.
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