Erstellt am 12.07.2009 um 13:53 Uhr von Oluscha
@ meylem
Nein, das stimmt nicht. Der Neue Eigentümer ist Rechtsnachvolger. Er übernimmt zunächst alle Verträge des Alteigentümers und dazu zählen nun mal auch die Arbeitsverträge. Möchte er diese ändern geht das nur über Nachträge zu den Arbeitsverträgen (= freiwillige und einvernehmliche Änderung) oder über Änderungskündigungen. Bei letztern kündigt der Arbeitgeber die Arbeitsverträge, bietet aber gleichzeitig eine Weiterbeschäftigung unter geänderten Bedingungen an. Da er dabei aber den Betriebsrat nach §102 BetrVG beteiligen muss, glaube ich, dass er euch mit diesem Ammenmärchen austricksen will.
Erstellt am 12.07.2009 um 14:15 Uhr von rainerw
Wenn es ein Übergang nach § 613a ist bleibt ein jahr lang alles beim alten. Erst dann werden die Karten neu gemischt.
Erstellt am 12.07.2009 um 14:22 Uhr von Oluscha
@ rainerw
Nach § 613 a können die Karten bei Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen frühestens nach einem Jahr neu gemischt werden. Das gilt nicht für Arbeitsverträge, oder?
Erstellt am 12.07.2009 um 14:23 Uhr von pirat
@meylem,
"was würde passieren wenn ich den neuen Vertrag nicht unterschreibe ? "
vorsicht als Verweigerer könnte das unter Umständen Folgen haben...
ergänzend zu @rainerw...
http://www.test.de/themen/bildung-soziales/meldung/-/1138098/1138098/
Erstellt am 12.07.2009 um 14:48 Uhr von Oluscha
@ pirat
Der Betriebsübergang von meylem ist schon passiert und meylem hat dem Übergang nicht widersprochen. Der neue Eigentümer hat die Arbeitsverträge übernommen und möchte sie erst nach dem Übergang ändern. Das kann er deshalb aus meiner Sicht nur mittels Nachträgen bzw. Änderungskündigung.
Oder wie siehst du das???
Erstellt am 12.07.2009 um 15:16 Uhr von pirat
@Oluscha,
korrekt....
siehe beispielhaft *Änderung am Arbeitsvertrag nach Betriebsübergang zulässig*einzelvertraglich....
(BAG, Urteil vom 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06)
Erstellt am 12.07.2009 um 15:53 Uhr von rainerw
auch korrekt.....aber schaue auch Wahrung des Besitzstandes.
Erstellt am 12.07.2009 um 15:56 Uhr von Oluscha
@ pirat
Sag mal, schläfst du mit der "Aktuellen Rechtsprechung??? ;-)
Erstellt am 12.07.2009 um 16:02 Uhr von rainerw
@Oluscha
Kannst Du mich auch Aufklären?
Erstellt am 12.07.2009 um 16:04 Uhr von pirat
@ o...luscha,
Du wirst verstehen, dass ich Dir über meine diskrete Liäsong keine Auskunft geben kann... .-)
Erstellt am 12.07.2009 um 16:06 Uhr von Oluscha
@ rainerw
War nur ein "Späßchen". Pirat antwortet häufig mit absolut zutreffenden Urteilen. Ich hoffe, ich bin ihm nicht zu Nahe getreten. Falls doch, bitte ich um Entschuldigung!!!
Erstellt am 12.07.2009 um 16:09 Uhr von erwin
@meylem
Du solltest von einem Sach-/ Fachkundigen ggf. RA das neue Vertragsangebot / den neu angebotenen ArbV prüfen lassen. Nur wenn durch diesen keine Nachteile entstehen können, solltest Du diesen unterschreiben.
Wir hatten dieses Thema auch nach mehreren Verkäufen und Verschmelzungen. Teils haben die Koll. die neuen unterschrieben andere haben aus ganz berechtigte und nachvollziehbaren Gründen ihre alten ArbV beibehalten. Sie hatten im Rahmen der Verkäufe / Verschmelzungen viele ihrer alten Rechte mitgenommen (so genannten "Rucksack").
Klar der AG wollte einheitlich gleichlautende Verträge/ Vertragsbedingungen, er konnte es aber nicht erzwingen. Es geht nur im Rahmen von beidseitiger Zustimmung.
Der AG hat teilweise mit dem neunen TV gewunken, dieser wurde nicht auf Altverträge angewandt, auf Grund der Bezugnahmeregelung auf anzuwendende TV im ArbV.
Beim Thema ArbV greift auch nicht die Regelung aus § 613a, dass nach 1 Jahr hier ggf. auch einseitig geändert werden kann. Dieses gikt für BV-Regelungen, also Kollektivrechte nicht für ArbV (induvidualrechte).
Erstellt am 12.07.2009 um 16:11 Uhr von pirat
Ahoi, rainerw
was bitte meinst Du mit Aufklärung?
Im Sinne von gesellschaftshistorischen und geistesgeschichtlichen Prozessen ...oder Profan mit Blumen und Bienchen? ;-)
@Oluscha,
komm ruhig näher... ;-)
Erstellt am 12.07.2009 um 16:15 Uhr von Oluscha
@ pirat
Jetzt wird mir langsam war ums Herz!!! ;-)
Erstellt am 12.07.2009 um 16:20 Uhr von piratenbrautkatjuscha
Ohhh, Towaresch PIRAT
DU süßes sonntagsbrätchen
kommst du zurücke in die bett
spielen russisches Roulette
und läßt du russisch Mädchen in die forum zufrieden
sonst gibtes was auf glocke, du verstehts !!!
Erstellt am 12.07.2009 um 16:27 Uhr von rainerw
@pirat
Für den Anfang würde ich Blümchen und Bienchen vorziehen.
Bei dem Wetter soll auch mir ein bißchen warm ums Herz werden.
Erstellt am 12.07.2009 um 16:33 Uhr von Oluscha
@ piratenbrautkatjuscha
Wegen dir brauche ich jetzt eine Geschlechtsumwandlung und dazu die Erlaubnis meiner polnischen Frau! :-)
Erstellt am 12.07.2009 um 16:43 Uhr von Oluscha
@ pirat
Was ist los??? Wo bleibt dein so intensiv verspürter Wunsch nach Nähe??? ;-)