Erstellt am 02.07.2015 um 15:43 Uhr von Pjöööng
"wenn etwas passiert"... das hängt natürlich immer davon ab, was "etwas" ist...
Ich würde mir aber weniger Gedanken um eine eventuelle Haftung des Arbeitgebers machen, als darum, ob und wie ein leidensgerechter Arbeitsplatz geschaffen werden kann. Dazu sollte dringendst das Integrationsamt ins Boot geholt werden.
By the way: Was hat das BEM ergeben?
P.S. Man spricht schon seit langem nicht mehr von Prozenten der Behinderung, sondern von einem Grad der Behinderung (GdB).
Erstellt am 02.07.2015 um 17:48 Uhr von gironimo
..... und was sagt sein Arzt?
Das Haftungsproblem hätte ja - wenn es eins gäbe - der AG, dem ja die Situation bekannt sein dürfte.
Ansonsten - siehe Pjöööng
Erstellt am 02.07.2015 um 18:36 Uhr von frischlinge
Hallo ....
gibt es den da keinen Betriebsarzt?
Das Integrationsamt kann hier auch weiter helfen. Gefährdet werden sollte hier aber keiner ,
dieses liegt aber auch in die eigen Verantwortung des AN..
Auch sollten Gespräche an einen Tisch erfolgen...