Schwerbehinderung
Hallo, was ändert sich für mich bei Schwerbehinderung und ab welchem Prozentsatz, ich glaube ab 30% ist man gleichgestellt, ab 50% dann schwerbehindert mit Ausweis!?
Was ändert sich diesbezüglich bei den "Arbeitsbedingungen"!? Also ab 30% bzw. ab 50%, hat da jemand Erfahrungen, Infos etc.?!
Community-Antworten (4)
16.11.2022 um 10:15 Uhr
Ab 30 bist Du nicht automatisch gleichgestellt sondern kannst einen Antrag stellen. Hier wird dann geschaut ob Du durch deine Behinderung Deinen Arbeitsplatz verlieren könntest. Ab 50 bekommst Du 5 Tage Urlaub mehr und hast einen verbesserten Kündigungsschutz. Zudem kannst Du Dich von Mehrarbeit befreien lassen.
16.11.2022 um 10:17 Uhr
Mal den link in den Browser eingeben den ich einstelle und sorgfältig lesen.
https://www.wbs.legal/arbeitsrecht/arbeitnehmer/schwerbehinderte-arbeitnehmer/
16.11.2022 um 12:17 Uhr
Nebenbemerkung: Der GdB-Wert hat nichts mit Prozent (von Hundert) zu tun. Mit GdB 100 ist man nicht unbedingt 100% schwerbehindert, sondern hat ein Recht auf umfänglichen Nachteilsausgleich. Menschen mit GdB 100 können immer noch arbeitsfähig sein...
16.11.2022 um 14:11 Uhr
man bekommt nicht ab 50% Schwerbehinderung automatisch 5 Tage mehr Urlaub, das ist so nicht korrekt. Man bekommt entsprechend seiner übliche Wochenarbeitstage mehr Urlaub, so das man eine Woche zusätzlich hat (4 AT/Woche --> 4 Tage Zusatzurlaub ; 5 AT/Woche --> 5 Tage Zusatzurlaub usw.)
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