W.A.F. LogoSeminare

Schwerbehinderung

D
dreyer56
Nov 2022 bearbeitet

Hallo, was ändert sich für mich bei Schwerbehinderung und ab welchem Prozentsatz, ich glaube ab 30% ist man gleichgestellt, ab 50% dann schwerbehindert mit Ausweis!?

Was ändert sich diesbezüglich bei den "Arbeitsbedingungen"!? Also ab 30% bzw. ab 50%, hat da jemand Erfahrungen, Infos etc.?!

38504

Community-Antworten (4)

M
Moreno

16.11.2022 um 10:15 Uhr

Ab 30 bist Du nicht automatisch gleichgestellt sondern kannst einen Antrag stellen. Hier wird dann geschaut ob Du durch deine Behinderung Deinen Arbeitsplatz verlieren könntest. Ab 50 bekommst Du 5 Tage Urlaub mehr und hast einen verbesserten Kündigungsschutz. Zudem kannst Du Dich von Mehrarbeit befreien lassen.

D
DummerHund

16.11.2022 um 10:17 Uhr

Mal den link in den Browser eingeben den ich einstelle und sorgfältig lesen.

https://www.wbs.legal/arbeitsrecht/arbeitnehmer/schwerbehinderte-arbeitnehmer/

M
Matze

16.11.2022 um 12:17 Uhr

Nebenbemerkung: Der GdB-Wert hat nichts mit Prozent (von Hundert) zu tun. Mit GdB 100 ist man nicht unbedingt 100% schwerbehindert, sondern hat ein Recht auf umfänglichen Nachteilsausgleich. Menschen mit GdB 100 können immer noch arbeitsfähig sein...

R
Relfe

16.11.2022 um 14:11 Uhr

man bekommt nicht ab 50% Schwerbehinderung automatisch 5 Tage mehr Urlaub, das ist so nicht korrekt. Man bekommt entsprechend seiner übliche Wochenarbeitstage mehr Urlaub, so das man eine Woche zusätzlich hat (4 AT/Woche --> 4 Tage Zusatzurlaub ; 5 AT/Woche --> 5 Tage Zusatzurlaub usw.)

Ihre Antwort