Wir haben einen neuen Entwurf einer BV-Videoüberwachung zur Anlagensicherheit.
Die alte BV wurde gekündigt, weil sie misbraucht wurde, die Aufnahmen wurden ohne BR angeschaut.
Hier mal ein paar Auszüge aus dem neuen Entwurf von der GL

Wer hat damit Erfahrung und wie habt ihr die Regeleung getroffen, ein Computer für alle Aufzeichnungen nur Zugriff GL/BR.

Nutzung, Kontrolle und Aufbewahrung von Aufzeichnungen
Der Zugriff auf die Kameras unterliegt folgenden Abteilungen mit unterschiedlichen Kontrollrechten:

IT Abteilung: vollständiger Zugriff und Kontrolle
Sicherheitsabteilung: vollständiger Zugriff und Kontrolle
Wachschutz: Ansicht der Werkszufahrten (Einsicht beschränkt sich auf 10 Minuten rückwirkend)
Messwarte: Ansicht der für die Anlagensicherheit erforderlichen Kameras. Nachts Ansicht aller Kameras. (Einsicht beschränkt sich auf 10 Minuten rückwirkend)

Aufnahmen dieser Kameras, zufällig oder gezielt, dürfen von den Verantwortlichen (Pförtner, Messwarten-Fahrer, etc.) in keinem Fall an Dritte in irgendeiner Form weitergegeben, oder anderweitig verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden mit Abmahnung im Wiederholungsfall bis hin zur Kündigung geahndet.

Zum Zwecke der Anlagensicherheit, oder zur Aufklärung von möglichen Straftatbeständen, dürfen Aufnahmen von der Geschäftsleitung und der Sicherheitsabteilung ohne weitere Zustimmung des Betriebsrats gesichtet und ausgewertet werden. Sollten Mitarbeiter betroffen sein, wird der Betriebsrat, der Datenschutzbeauftragte und die Personalabteilung unverzüglich in die weitere Sichtung der Aufnahmen involviert und das weitere Vorgehen abgestimmt.