Erstellt am 01.07.2015 um 08:16 Uhr von Tatekuru
hallo konzept.
"Zum Zwecke der Anlagensicherheit, oder zur Aufklärung von möglichen Straftatbeständen, dürfen Aufnahmen von der Geschäftsleitung und der Sicherheitsabteilung ohne weitere Zustimmung des Betriebsrats gesichtet und ausgewertet werden."
Der BR sollte immer mit im Boot sein. Ansonsten könnte es immer öfter heissen, "wir hatten den Verdacht, darum haben wir mal geguckt."
Darum werden bei uns gemäß BV die Aufnahmen in jedem Fall nur im Beisein eines BRM gesichtet.
Den Computer (Server) in einen Serverschrank mit zwei Schlössern. Eines für den BR das andere für GL, Sicherheitsdienst etc.
Somit ist gewährleistet, das Einsicht nur im Beisein des BR möglich ist.
Gruss Tatekuru
Erstellt am 01.07.2015 um 08:42 Uhr von Konzept
@ Tatekuru
Vielen Dank für die Info.
Wie habt ihr es geregelt?
´Der Verdacht ist begründet, das man immer mal reinschaut.
Es müsste nur dafür ein Computer geben wo GL und BR Zugriff haben.
Man begründet es mit der Anlagensicherheit, das es überwacht warden muss.
Erstellt am 01.07.2015 um 09:17 Uhr von Lennebub
Könnten die Anlagen nicht mit dem Intranet verbunden werden? So das die Daten immer
direkt abrufbar sind, und im Alarmfall der Bereitschaftsdienst sofort alamiert wird?
Das spart dann schon mal eine Kamera ein.
Zugang und Auswertung von Videomaterial nur im beisein des Betriebsrates! So werden wir das demnächst auch handhaben.
Erstellt am 01.07.2015 um 09:30 Uhr von Tatekuru
´Der Verdacht ist begründet, das man immer mal reinschaut.
@konzept
Man kann ja immer mal reinschauen, aber nur im Beisein des BR.
Der BR hat darauf zu achten, dass der Betrieb der Video-Überwachungsanlage nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle benutzt wird.
Darum die Zugriffsmöglichkeit so gestalten, dass man nur im Beisen des BR Einsicht nehmen kann. (Z.B. Serverschrank mit zwei Schlössern.)
Erstellt am 01.07.2015 um 09:40 Uhr von Pjöööng
Zitat (Tatekuru):
"Z.B. Serverschrank mit zwei Schlössern"
VERTRAUENSVOLLE Zusammenarbeit stelle ich mir anders vor.
Erstellt am 01.07.2015 um 09:42 Uhr von Tatekuru
"Die alte BV wurde gekündigt, weil sie misbraucht wurde, die Aufnahmen wurden ohne BR angeschaut."
@Pjöööng
Ich denke due hast das überlesen.
Erstellt am 01.07.2015 um 09:55 Uhr von Konzept
Danke an Alle, wie ihr seht ist alles sehr Komplex und das Vertrauen bei Kamera/ Video ist nicht mehr da. Wir haben bei uns eine Messwarte und unsere Abteilungsleiter müssen immer mal schauen. Es gab ganz schön Ärgern. Den Sachverständigen hätte man auch abgelehnt. Wir werden unseren Entwurf ausarbeiten.
Hat jemand so eine BV mal im Netz gefunden ?
Erstellt am 01.07.2015 um 10:50 Uhr von gironimo
Seit Ihr eine Bank, stellt Sprengstoff her oder sonstige brisanten Dinge, die eine Videoüberwachung überhaupt in dem Umfang erfordern. Mir scheint, dass die eine oder andere Kamera vielleicht ganz überflüssig ist, anders aufgehängt werden müssen oder einen anderen Bildausschnitt zeigen sollten. An dieser Frage würde ich erst einmal mit dem AG arbeiten.
Vielleicht kann auch an dem Sicherheitskonzept gearbeitet werden und so die eine oder andere Kamera überflüssig werden.
>unsere Abteilungsleiter müssen immer mal schauen< müssen sie das?????? Führung sieht anders aus.
>Den Sachverständigen hätte man auch abgelehnt. Wir werden unseren Entwurf ausarbeiten<
Gerade das solltet Ihr nicht tun. Fehlt der Sachverstand und wird der Sachverständige verweigert müsst Ihr ihn über den Rechtsweg durchsetzen. Verzichten und auf die Hilfe im World Wide Web hoffen ist der falsche Weg.
Erstellt am 01.07.2015 um 11:31 Uhr von Pjöööng
Auch wenn es da in der Vergangenhiet einen Mißbrauch gegeben hat, dann baue ich doch kein Verfahren auf, welches eher an "Dr. Seltsam" erinnert. Fehlen eigentlich nur noch die beiden silbernen Koffer die GF und BRV jederzeit mit sich führen um die Umschläge mit den Entsicherungscodes entnehmen zu können...
Im vorliegenden Falle würde man zudem die Haustür doppelt und dreifach sichern, während man die Terrassentür sperrangelweit offen lässt: "Sicherheitsabteilung: vollständiger Zugriff und Kontrolle"
Wa sich eigentlich bei solchen Anliegen bewährt hat ist, sich von der GF mal genau sagen zu lassen, was sie eigentlich bezwecken wollen. Und dann die Maßnahmen genau darauf abzustimmen. Dabei darf man sich aber nicht von solchen Allgemeinplätzen wie "Anlagensicherheit" blenden lassen.
Und plötzlich stellt man fest, dass ganz andere organisatorische Maßnahmen viel besser geeignet sind, den angestrebten Zweck zu erreichen.
Ebenso verfährt man bei der Absicherung gegen Mißbrauch. Wen will man wovor schützen? Welche Mittel sind dafür geeignet?