Videoüberwachung
Videoüberwachung die zweite !! Hab nochmal eine Frage zu der Überwachung in unserem Pausenraum. Laut der Geschäftsführung wurde die Videoüberwachung in der Mikrowelle von der Polizei angebracht da zwei Mitarbeitern jeweils 10€ aus ihren Taschen entwendet wurden. Soweit -so gut, oder auch nicht. Trotz alledem sind wir der Meinung das § 87/6 hier zu beachten gewesen wäre!!!??? Danke für Antworten
Community-Antworten (11)
23.02.2011 um 21:00 Uhr
Lasst euch doch mal den Namen des ermittelnden Beamten/Dienststelle geben und fragt nach, was Sache ist
wurde das ganze auf Vorschlag und Wunsch des AG angeleiert, wurde euer Mitbestimmungsrecht m.M.n. missachet wurde das Ganze auf richterliche Anordnung/polizeiliche Veranlassung eingerichtet, seid ihr außen vor frei nach dem Motto, wenn der Ag einen Spielraum hat, so oder so zu entscheiden, hat der BR mitzubestimmen, falls es sich z.b. über den 87 einordnen lässt
allerdings kann ich mir das zweite bei einer "Lapalie" weniger vorstellen aber man weiß ja nicht, was dahintersteckt...............
24.02.2011 um 11:28 Uhr
Bei der Erklärung kann ich mir das auch nicht vorstellen. Ein Delikt/Straftat wird erst dann aus staatseigenem Interesse verfolgt, wenn ein Schaden von 50 € oder mehr entstanden ist. Dann wird das ein sogenanntes Offizialdelikt. Alles andere sind Antragsdellikte durch die Geschädigten. Ich würde mir auch Namen der Beamten geben lassen, bzw das Aktenzeichen, unter welchem das Verfahren geführt wird.
24.02.2011 um 11:29 Uhr
"wurde das ganze auf Vorschlag und Wunsch des AG angeleiert, wurde euer Mitbestimmungsrecht m.M.n. missachet wurde das Ganze auf richterliche Anordnung/polizeiliche Veranlassung eingerichtet, seid ihr außen vor"
Das sehe ich ganz anders. Das Firmengelände ist "Privatgelände" und alles was sich da abspielt, besonders die Überwachung fällt unter den § 87 BetrVG.
Bei einer Videoüberwachung von einer Lapalie zu reden, ist auch äußerst fragwürdig
24.02.2011 um 11:49 Uhr
Mein lieber Widder, der Begriff "Lapalie" bezieht sich auf die Straftat unter Berücksichtigung der Schadenshöhe, die diese Überwachung aufdecken soll, nicht auf die Überwachung selbst
wobei hier alles möglich wäre, vom 248a StGB (Diebstahl geringwertiger Sachen, abhängig von der Schadenshöhe)) über den § 243 StGB (besonders schwerer Fall, abhängig von der Begehungsform)
und zum Thema "Privatgelände", Polizei und Staatsanwälte haben, insbesondere nach richterlicher Genehmigung genügend Möglichkeiten, ein evtl. Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrats in bestimmten Fällen links liegen zu lassen
aber ich würde das ganze nicht so hoch hängen vermutlich liegt im vorliegenden Fall durchaus ein Verstoß gegen die Mitbestimmungsrechte vor
interessant finde ich den Gedanken, falls ein Br-Mitglied in Verdacht stünde, lange Finger zu machen eine Anhörung des BR zum Thema "Überwachung" würde ja die Maßnahme dadurch unwirksam machen
24.02.2011 um 11:52 Uhr
@UIrik Ein Delikt/Straftat wird erst dann aus staatseigenem Interesse verfolgt, wenn ein Schaden von 50 € oder mehr entstanden ist. Dann wird das ein sogenanntes Offizialdelikt. Alles andere sind Antragsdellikte durch die Geschädigten.
Nicht ganz richtig. Die Staatsanwaltschaft kann schließlich auch das öffentlich Interesse bejaen. Wird zumindest bei uns in Bayern sehr gerne gemacht.
@Widder
Das MBR des § 87 besteht nicht wenn es eine Anordnung einer Behörde gibt die nicht ausfüllungsfähig ist. Daher ist schon wichtig was hier im Einzelfall wie gelaufen ist.
24.02.2011 um 12:20 Uhr
@Paula und Südmann
Jein... unter bestimmten Umständen, da gebe ich euch recht.
Wenn man das ganze aber nicht so hoch hängt, kann das noch mehr Überwachung nach sich ziehen, wobei dies natürlich auch ein Blick in die Galskugel ist, da niemand von uns, wie Paula beschreibt, genauere Hintergrundinfos hat.
Das Zitat mit der Lapalie habe ich wohl falsch interpretiert...
Dennoch sollte der BR mal ordentlich auf den Busch klopfen, und erstmal auf seine Rechte nach § 87 BetrVG pochen....
24.02.2011 um 12:38 Uhr
Widder. ich vermute mal, es liegt an mir, daß ich mich zu undeutlich ausdrücke ;-)
weil...das mit dem " nicht so hoch hängen " hast du auch wieder anders interpretiert, als ich es meinte.......
24.02.2011 um 12:41 Uhr
Südmann, das kommt davon, das man nicht alle Gedanken schreiben kann...
Reden ist halt immer besser als schreiben....
24.02.2011 um 12:47 Uhr
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, dann bleibt für Schreiben nur noch "Kupfer"
so gesehen hast du Recht, Reden ist besser als Schreiben ;-))
24.02.2011 um 20:00 Uhr
na dann redet mit mir ....war ein scherz Nein, mal im Ernst und zu den Details : im vorigen Jahr wurden eben aus diesem Pausenraum von zwei MA jeweils 10€ entwendet diese haben es bei der GL angezeigt, zu diesem Pausenraum haben alle 15 Ma dieser Etage Zutritt unter den 15 befinden sich auch zwei BR Mitglieder - die dann logischer Weise auch mit unter Verdacht stehen. Südmann spinne mal bitte deinen Faden weiter.... was ist in diesem Fall ??? Inzwischen wissen wir das die Überwachung seit ca 6 Monaten besteht und seitdem nix mehr weggekommen ist und auch auf den Bändern nichts verdächtiges gesehen wurde. Das alles ist uns als BR aber völlig egal weil unserer Meinung nach der 87 nicht beachtet wurde. Mal abgesehen von dem Unverständnis das die Kollegen haben die ihre Persönlichkeitsrechte missachtet sehen und das Vertrauen gegenüber Ma die teilweise zehn Jahre in diesem Heim arbeiten.
24.02.2011 um 20:37 Uhr
häschen, Vgl., BAG, Beschluss v. 26.8.2008, 1 ABR 16/07 und grundlegend BAG, Beschluss v. 29.6.2004, , 1 ABR 21/03, NZA 2004 S. 1278; LAG Thüringen, Urteil v. 9.12.2003, 5 Sa 157/02; LAG Niedersachsen, Urteil v. 19.12.2001, 6 Sa 1376/01; LAG Hamm, Urteil v. 24.7.2001, 11 Sa 1524/00, NZA-RR 2002 S. 464 = RDV 2001 S. 288; LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 6.5.1998, 12 Sa 115/97, BB 1999 S. 439 = ArbuR 1999 S. 491; LAG Köln, Urteil v. 30.8.1996, 12 Sa 639/96, LAGE Nr. 8 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht = BB 1997 S. 476.
Verwandte Themen
Videoüberwachung 24 Stunden
Der Geschäftsführer möchte eine Videoüberwachung einführen. Als Betriebsrat haben wir ja Mitbestimmungsrechte. Es liegen keine Diebstähle oder Beschädigungen oder Vandalismus vor. Er möchte eine Ec
Videoüberwachung - was muss der BR beachten?
Auf unserem Firmenparkplatz (öffentlich zugänglich) werden absichtlich Fahrzeuge beschädigt. Eine Videoüberwachung wäre hier hilfreich. Was müssen wir als BR beachten/vereinbaren, wenn wir der Videoüb
Videoüberwachung bei groben Unfug
kann der Arbeitgeber seine Videoüberwachung einsetzen wenn ein Arbeitnehmer groben Unfug gemacht hat? z.B seine Notdurft in einer Wechselbrücke verrichtet hat. Die installierte Videoüberwachung besteh
Diebstahlaufklärung durch Videoüberwachung
Hallo, bei uns in der Firma kommt es zur Zeit immer wieder zu Diebstahldelikten . Der Arbeitgeber möchte eine Überwachungskamera aufstellen um Informationen zur Ermittlung des Täters zu erhalten. Wir
Betriebsvereinbarung Videokamera
Wir sind aktuell in Verhandlungen mit unserem AG bzgl. einer BV Videoüberwachung. Soweit sind wir uns einig, doch bei einem Punkt kommen wir nicht auf einen nenner und werden dadurch stand jetzt, un