Hallo an alle.
Ich habe hier mal wieder eine kniffelige Frage.
Als Info vorab: Unsere Firma stellt neue Mitarbeiter und Azubis nach der Ausbildung immer sachgrundlos Befristet für ein Jahr ein, um dann evtl. noch einmal um ein Jahr weiter befristen zu können. Nun meine Frage:
Ein Azubi soll nach der bestandenen Prüfung (am 19.6) in ein wie oben beschrieben befristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Nun erfolgte die Anhörung nach 99 BetrVG unvollständig und wir haben die vollständigen Unterlagen angefordert, um dann Zustimmen/Ablehnen zu können. Eine Frist hatte durch diese Unvollständigkeit nicht begonnen. Nun haben wir die neue Anhörung erst am 18.06. erhalten, und werden erst am kommenden Mittwoch in der Sitzung darüber abstimmen.
Nun hat der Kollege dann quasi 4 Tage ohne Arbeitsvertrag gewirbelter, und bekommt diesen dann erst nach unserer Zustimmung am Donnerstag.
Meiner Meinung nach darf dann dieser AV nicht mehr sachgrundlos Befristet werden, da der Vertrag nicht mehr unmittelbar an die Ausbildung angeschlossen hat ( es lagen ja 4 Tage dazwischen). Ist dies richtig , oder kann dennoch sachgrundlos Befristet werden. Eine Befristung mit einem Sachgrundlos scheidet aus. Ich würde mich über Eure Meinungen freuen.