Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

habe eine Frage zu Arbeitsverträgen.

1 Arbeitnehmer erhält einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Zum Ende der Probezeit stellt man fest das vermehrt gesundheitliche Probleme und auch dadurch Fehlzeiten entstehen. Man gibt dem AN eine Chance damit er über diese Probezeit kommt. Normal wird man ja gekündigt. Aber um die Beschäftigung über die Probezeit hinaus zu gewähren, wurde der unbefristete Arbeitsvertrag in einen befristeten AV , mit Zustimmung des AN , umgeändert. ist der AN jetzt befristet angestellt oder unbefristet.
Kann er bei Kündigung oder bei Ende der Befristung Klage erheben auf unbefristeten AV? Wie verhält sich das arbeitsrechtlich?
Vielen Dank jetztschon für eure Antworten
Gruß

Huhn