Erstellt am 30.05.2013 um 14:12 Uhr von arkalus
Hallo Bwypior
was meinst du mit
>festen Einsatzort und eines festen Projektes, das heißt bei Vertragsverlust auch Verlust ihres Arbeitsplatzes,< ?
Meinst du damit, das der Arbeitsplatz verloren geht, wenn das Projekt vom Auftraggeber nicht mehr fortgeführt wird?
Erstellt am 30.05.2013 um 14:52 Uhr von AlterMann
Wenn die Kollegin x diesen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, hat sie den darin enthaltenen Bedingungen zugestimmt. Ein ausdrücklicher Änderungsvertrag oder gar eine Änderungs-kündigung ist dann nicht erforderlich.
M.E. hat die Kollegin bisher richtig reagiert: Sie hat nicht unterschrieben und damit die Chance, noch Änderungen zu ihren Gunsten in den Vertrag einarbeiten zu lassen.
Ich verstehe allerdings den Satz nicht: "sie möchte weiterhin unbefristet eingestellt bleiben".
Nach der Schilderung war sie doch projektbezogen, also eben nicht unbefristet eingestellt.
Erstellt am 30.05.2013 um 16:31 Uhr von Charlys
@Bwypior nach Deiner Schilderung hat sie zZt einen sachrundbefriteten ArbV. Wenn das Projekt endet, endet auch outomatisch ihre Arbeitsverhältnis. Wenn sie ihren sachgrundbefristeten ArbV nicht mehr erfüllen kann, kann der AG kündigen. Wenn sie ihren sachgrundbefristeten ArbV nicht mehr erfüllen will, also eine Versetzung haben möchte, kann der Ag darauf eingehn muss es aber nicht. Er kann dann einen anderen ArbV anbieten, was er wohl tat.
Erstellt am 30.05.2013 um 17:39 Uhr von gironimo
>was hat die Kollegin jetzt für Möglichkeiten dagegen was zu tun.<
Ganz einfach nicht unterschreiben und auf Verhandlungen setzen. Notfalls eben den alten Vertrag mit der alten Arbeit weiterführen.
Sie hat einen Wunsch auf Veränderung geäußert und der AG hat daraufhin ein Angebot gemacht. Man muss es nicht akzeptieren.
Was kann der BR tun? Auf Wunsch der Kollegin sie bei den Verhandlungen unterstützen.
Erstellt am 30.05.2013 um 18:18 Uhr von Hoppel
@ Bwypior
Wenn ich diesen etwas verworrenen Beitrag richtig verstanden habe ...
1. hätte die Kollegin aufgrund ihres AV nicht per Direktionsrecht versetzt werden können
> AV begrenzt auf Ort A
2. hat die Kollegin um die Versetzung von A nach B gebeten > Wechsel innerhalb eines Unternehmens, aber in andere Niederlassung
3. geht es um eine vollkommen andere Tätigkeit > erst Projektleitung jetzt Bürokauffrau
Für den AG besteht hier überhaupt kein Grund, eine Änderungskündigung aussprechen zu müssen. Auch wüsste ich nicht, warum der AG keinen neuen AV anbieten darf.
Welche Niederlassungen werden denn durch Euren BR vertreten? Falls jede Niederlassung einen eigenen BR gewählt haben sollte ... für welchen Teil seid ihr zuständig ?
Zu guter Letzt die Frage aller Fragen: Ist der Wechsel in Niederlassung B bereits vollzogen???