Hallo zusammen,

es geht nicht um das Thema 8 Stunden pro Werktag über einen Zeitraum von 24 Wochen oder Erhöhung der Arbeitszeit von 8 auf 10 bzw. in bestimmten Ausnahmen auch mehr als 10 Stunden, sondern ob es Vorgaben, Regelungen zu Heimfahrten danach gibt. Die angegebenen Arbeitszeiten sind abzüglich der gesetzlichen Pausenzeiten.

1. Beispiel
Ein Mitarbeiter arbeitet 11,5 Stunden (z.B. Ausnahmesituation nach ArbZG §14 Abs. 2). Die Fahrt zur und von der Arbeit nach Hause beträgt in Summe 2 Stunden.
Darf der Mitarbeiter noch fahren, bzw. liegt das in seinem eigenen ermessen?
Wie sieht das mit dem Versicherungsschutz aus?
Muss der Arbeitgeber da eingreifen?

2. Beispiel
Ein Mitarbeiter fährt mit dem Auto dienstlich 4 Stunden zu einer Besprechung beim Kunden (Fahrzeit sehe ich mal als Arbeitszeit nach dem ArbZG). Vor Ort hat er eine Besprechung von 5 Stunden. Mit der Heimfahrt von 4 Stunden würde er auf 13 Arbeitsstunden kommen. Meiner Meinung nach werden hier die zulässigen 10 Stunden überschritten und der Mitarbeiter muss nach 10 Stunden eine Ruhezeit von 11 Stunden einlegen.

Vielen Dank