Erstellt am 21.02.2013 um 13:09 Uhr von AlterMann
Unabhängig davon, ob ein Betriebsrat freigestellt ist oder nicht: BR-Tätigkeit gilt als ehrenamtliche Tätigkeit und ist vom ArbZG nicht erfasst.
Erstellt am 21.02.2013 um 14:50 Uhr von BRMedall
..auch für freigestellte BR gilt grundsätzlich die betriebsübliche Arbeitszeit. Auch wenn die Mandatsätigkeit nicht unter das das ArbZG fällt
Erstellt am 21.02.2013 um 15:43 Uhr von gironimo
warum stellt sich die Frage überhaupt?
Wie schon gesagt wurde. Das freigestellte BR-Mitglied erledigt seine Aufgaben während der (tariflichen) betrieblichen Arbeitszeit. Auch sein Gehalt richtet sich ja nach der tariflichen/arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.
Erstellt am 21.02.2013 um 17:12 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn Ihr bei freigestellten Betriebsräten diese Frage nicht selbst beantworten könnt frage ich mich wie Euere BR Arbeit aussieht. Arme Belegschaft.
Erstellt am 21.02.2013 um 17:54 Uhr von AlterMann
Hallo Florentine,
habe eben vielleicht etwas zu pauschal geantwortet.
Worum geht es bei der Diskussion eigentlich? Will da ein freigestellter Betriebsrat täglich 12 Stunden abrechnen und regelmäßig ein langes Wochenende machen?
Oder gibt es teil-freigestellte BR-Mitglieder, die nach einer Sitzung noch eine volle Schicht arbeiten müssen?
Oder geht es "nur" darum, dass ein freigestelltes BRM dir Freiheit haben will, nach einem langen Arbeitstag bei dringenden Anfragen nicht den Griffel fallen lassen zu müssen?
Erstellt am 21.02.2013 um 18:52 Uhr von Kulum
BRMetall + gironimo
Wie sieht das deiner Meinung nach im Schichtbetrieb aus? Also in der Firma wird rund um die Uhr gearbeitet, kann der freigestellte auch mal 11 oder 12h Arbeiten ohne gegen das ArbZG zu verstoßen? Oder muss er auf Gedeih und Verderb alle Mitarbeitergespräche nach 10h abbrechen? Jetzt bitte nicht darüber mutmaßen, ob da wirklich was so dringend sein kann.
Erstellt am 21.02.2013 um 19:28 Uhr von derlesenkann
@Kulum
eine solche Frage kann auch nur von Dir kommen.
Denn ein BR der sein Amt versteht, plant!!!
Denn wer lesen kann, konnte hier lesen, dass die Mandatsarbeit eben NICHT unter das ArbZG fällt. Somit kann sich eine solche Frage für echte BR also nicht stellen.
PS: Wer aufmerksam hier ließt, hätte auch erkannt, dass hier @BRMetall gar keien Antwort gegeben hat. Hier hat ein @BRMedall (man erkenne mit offenen Augen den kleinen aber entscheidenden Unterschied) dddddddddall NICHT tall
Erstellt am 22.02.2013 um 12:09 Uhr von Kulum
moin lesenkönnender
mit deiner Einschätzung kann ich gut leben. Nicht nur BRMetall hat hier keine Antwort gegeben. Auch dein in die Tastatur gebrochenes war eher ein Hauch von nichts. Aber das scheint hier eh allmählich eher die Regel als die Ausnahme zu werden.
Die Vorsitzende unserer Einigungsstelle sah kein Problem darin, dass eine Einigungsstellensitzung bis 23.30 Uhr andauerte und zwei anwesende BRM um 6.00 Uhr in die Frühschicht mussten. Ohne diese Meinung stützen zu wollen, könnte man zu dem Schluss kommen, dass wenigstens die gute Frau das so gesehen hat, wie du es mir unterstellt hast.
"Denn ein BR der sein Amt versteht, plant!!! "
Jo, und ein braver Bürger hält sich immer ans Tempolimit. Scheint beides nicht immer hinzuhauen.
Inwiefern der Spruch eine der gestellten Fragen beantwortet erschließt sich mir sowas von gar nicht.
Erstellt am 22.02.2013 um 14:41 Uhr von Kölner
@all
Werte Antwortgeber...
Ihr wisst schon, dass die Freistellung eines BRM nach § 38 BetrVG eine Ersatzfreistellung für die individuell zu erbringende Arbeitsleistung darstellt, ne?
Demnach: Dem Grunde nach ist dem AG sowohl die Mehr- als auch die Minderarbeit egal...
Wenn es hart auf hart käme, musste der AG weder etwas tolerieren noch etwas hinsichtlich des Arbeitsschutzes unternehmen.
Spannend wird es nur, wenn das Gremium mal anfangen würde zu denken...
Erstellt am 22.02.2013 um 17:00 Uhr von Marianne
Hallo @Kulum,
......Die Vorsitzende unserer Einigungsstelle sah kein Problem darin, dass eine Einigungsstellensitzung bis 23.30 Uhr andauerte und zwei anwesende BRM um 6.00 Uhr in die Frühschicht mussten. Ohne diese Meinung stützen zu wollen, könnte man zu dem Schluss kommen, dass wenigstens die gute Frau das so gesehen hat, wie du es mir unterstellt hast.
Diese Antwort wie auch Deine vorhergehende
.....Wie sieht das deiner Meinung nach im Schichtbetrieb aus? Also in der Firma wird rund um die Uhr gearbeitet, kann der freigestellte auch mal 11 oder 12h Arbeiten ohne gegen das ArbZG zu verstoßen? Oder muss er auf Gedeih und Verderb alle Mitarbeitergespräche nach 10h abbrechen? Jetzt bitte nicht darüber mutmaßen, ob da wirklich was so dringend sein kann.
verstehe auch ich nicht!
Denn es wurde ja mehrfach darauf hingewiesen, dass das ArbZG eben NICHT auf Mandatsarbeit Anwednung findet. Also auch nicht auf Teilnahme an einer Einigungsstelle. Daher ist diese Zeit der Teilnahme an der Einigungsstelle, also der Mandatsarbeit eben nicht bei der Berechung der Ruhezeit lt. ArbZG zu beachten.
Es gibt aber die Rechtsprechung, dass einem BRM in solchen Fällen, also von/anschließend der Arbeit zu BR Sitzung muss/geht eine angemessene Ruhezeit zusteht er also nicht übermüdet zur Sitzung muss. Gleiches gilt dann umgekehrt wie hier nach der Einigungsstellensitzung zur Arbeit.
Es gibt hier Rechtsprechung, dss hier 6 Std als angemessen zur Erholung anzusehen sind. 23:30 Ende 06:00 Beginn, also OK.
Der BR hätte dann aber auch noch sagen können, wir müssen uns im Anschluss oder gleich in der Früh noch zu einer Sondersitzung "Nachbesprechung" treffen. Dann wäre die Schicht wohl gegessen gewesen.
Erstellt am 22.02.2013 um 19:38 Uhr von NoPain
Ich wette @Kulum ist dann auch um 06:00 Uhr arbeiten gegangen :)) Gehts bis in die Nacht ist der Folgetag bei mir IMMER Nachbearbeitung des Vortages und somit ist eine Freistellung selbstverständlich - Gleitzeit, wo ich dann anfange wenn ich ausgeschlafen habe. Probleme gab es deshalb noch nie, nur verständnisvolles nicken ;)