W.A.F. LogoSeminare

10 Stunden regelung für freigestellte Betriebsräte

F
Florentine
Nov 2016 bearbeitet

In unserem BR-Gremium hatten wir eine lebhafte Diskussion über Das Thema: 10 Stunden-Regelung für freigestellte Betriebsräte. Darum meine Frage, gibt es eine klare Regelung, die besagt, dass freigestellte Betriebsräte von der 10 Stunden-Regelung ausgeschlossen sind. Im Arbeitszeitgesetz gibt es keine eindeutige Antwort darüber.

3.621011

Community-Antworten (11)

A
AlterMann

21.02.2013 um 14:09 Uhr

Unabhängig davon, ob ein Betriebsrat freigestellt ist oder nicht: BR-Tätigkeit gilt als ehrenamtliche Tätigkeit und ist vom ArbZG nicht erfasst.

B
BRMedall

21.02.2013 um 15:50 Uhr

..auch für freigestellte BR gilt grundsätzlich die betriebsübliche Arbeitszeit. Auch wenn die Mandatsätigkeit nicht unter das das ArbZG fällt

G
gironimo

21.02.2013 um 16:43 Uhr

warum stellt sich die Frage überhaupt?

Wie schon gesagt wurde. Das freigestellte BR-Mitglied erledigt seine Aufgaben während der (tariflichen) betrieblichen Arbeitszeit. Auch sein Gehalt richtet sich ja nach der tariflichen/arbeitsvertraglichen Arbeitszeit.

M
Mainpower

21.02.2013 um 18:12 Uhr

Hallo, wenn Ihr bei freigestellten Betriebsräten diese Frage nicht selbst beantworten könnt frage ich mich wie Euere BR Arbeit aussieht. Arme Belegschaft.

A
AlterMann

21.02.2013 um 18:54 Uhr

Hallo Florentine, habe eben vielleicht etwas zu pauschal geantwortet. Worum geht es bei der Diskussion eigentlich? Will da ein freigestellter Betriebsrat täglich 12 Stunden abrechnen und regelmäßig ein langes Wochenende machen? Oder gibt es teil-freigestellte BR-Mitglieder, die nach einer Sitzung noch eine volle Schicht arbeiten müssen? Oder geht es "nur" darum, dass ein freigestelltes BRM dir Freiheit haben will, nach einem langen Arbeitstag bei dringenden Anfragen nicht den Griffel fallen lassen zu müssen?

K
Kulum

21.02.2013 um 19:52 Uhr

BRMetall + gironimo Wie sieht das deiner Meinung nach im Schichtbetrieb aus? Also in der Firma wird rund um die Uhr gearbeitet, kann der freigestellte auch mal 11 oder 12h Arbeiten ohne gegen das ArbZG zu verstoßen? Oder muss er auf Gedeih und Verderb alle Mitarbeitergespräche nach 10h abbrechen? Jetzt bitte nicht darüber mutmaßen, ob da wirklich was so dringend sein kann.

D
derlesenkann

21.02.2013 um 20:28 Uhr

@Kulum

eine solche Frage kann auch nur von Dir kommen.

Denn ein BR der sein Amt versteht, plant!!!

Denn wer lesen kann, konnte hier lesen, dass die Mandatsarbeit eben NICHT unter das ArbZG fällt. Somit kann sich eine solche Frage für echte BR also nicht stellen.

PS: Wer aufmerksam hier ließt, hätte auch erkannt, dass hier @BRMetall gar keien Antwort gegeben hat. Hier hat ein @BRMedall (man erkenne mit offenen Augen den kleinen aber entscheidenden Unterschied) dddddddddall NICHT tall

K
Kulum

22.02.2013 um 13:09 Uhr

moin lesenkönnender

mit deiner Einschätzung kann ich gut leben. Nicht nur BRMetall hat hier keine Antwort gegeben. Auch dein in die Tastatur gebrochenes war eher ein Hauch von nichts. Aber das scheint hier eh allmählich eher die Regel als die Ausnahme zu werden.

Die Vorsitzende unserer Einigungsstelle sah kein Problem darin, dass eine Einigungsstellensitzung bis 23.30 Uhr andauerte und zwei anwesende BRM um 6.00 Uhr in die Frühschicht mussten. Ohne diese Meinung stützen zu wollen, könnte man zu dem Schluss kommen, dass wenigstens die gute Frau das so gesehen hat, wie du es mir unterstellt hast.

"Denn ein BR der sein Amt versteht, plant!!! "

Jo, und ein braver Bürger hält sich immer ans Tempolimit. Scheint beides nicht immer hinzuhauen. Inwiefern der Spruch eine der gestellten Fragen beantwortet erschließt sich mir sowas von gar nicht.

K
Kölner

22.02.2013 um 15:41 Uhr

@all Werte Antwortgeber... Ihr wisst schon, dass die Freistellung eines BRM nach § 38 BetrVG eine Ersatzfreistellung für die individuell zu erbringende Arbeitsleistung darstellt, ne? Demnach: Dem Grunde nach ist dem AG sowohl die Mehr- als auch die Minderarbeit egal... Wenn es hart auf hart käme, musste der AG weder etwas tolerieren noch etwas hinsichtlich des Arbeitsschutzes unternehmen. Spannend wird es nur, wenn das Gremium mal anfangen würde zu denken...

M
Marianne

22.02.2013 um 18:00 Uhr

Hallo @Kulum,

......Die Vorsitzende unserer Einigungsstelle sah kein Problem darin, dass eine Einigungsstellensitzung bis 23.30 Uhr andauerte und zwei anwesende BRM um 6.00 Uhr in die Frühschicht mussten. Ohne diese Meinung stützen zu wollen, könnte man zu dem Schluss kommen, dass wenigstens die gute Frau das so gesehen hat, wie du es mir unterstellt hast.

Diese Antwort wie auch Deine vorhergehende

.....Wie sieht das deiner Meinung nach im Schichtbetrieb aus? Also in der Firma wird rund um die Uhr gearbeitet, kann der freigestellte auch mal 11 oder 12h Arbeiten ohne gegen das ArbZG zu verstoßen? Oder muss er auf Gedeih und Verderb alle Mitarbeitergespräche nach 10h abbrechen? Jetzt bitte nicht darüber mutmaßen, ob da wirklich was so dringend sein kann.

verstehe auch ich nicht!

Denn es wurde ja mehrfach darauf hingewiesen, dass das ArbZG eben NICHT auf Mandatsarbeit Anwednung findet. Also auch nicht auf Teilnahme an einer Einigungsstelle. Daher ist diese Zeit der Teilnahme an der Einigungsstelle, also der Mandatsarbeit eben nicht bei der Berechung der Ruhezeit lt. ArbZG zu beachten.

Es gibt aber die Rechtsprechung, dass einem BRM in solchen Fällen, also von/anschließend der Arbeit zu BR Sitzung muss/geht eine angemessene Ruhezeit zusteht er also nicht übermüdet zur Sitzung muss. Gleiches gilt dann umgekehrt wie hier nach der Einigungsstellensitzung zur Arbeit.

Es gibt hier Rechtsprechung, dss hier 6 Std als angemessen zur Erholung anzusehen sind. 23:30 Ende 06:00 Beginn, also OK.

Der BR hätte dann aber auch noch sagen können, wir müssen uns im Anschluss oder gleich in der Früh noch zu einer Sondersitzung "Nachbesprechung" treffen. Dann wäre die Schicht wohl gegessen gewesen.

N
NoPain

22.02.2013 um 20:38 Uhr

Ich wette @Kulum ist dann auch um 06:00 Uhr arbeiten gegangen :)) Gehts bis in die Nacht ist der Folgetag bei mir IMMER Nachbearbeitung des Vortages und somit ist eine Freistellung selbstverständlich - Gleitzeit, wo ich dann anfange wenn ich ausgeschlafen habe. Probleme gab es deshalb noch nie, nur verständnisvolles nicken ;)

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Freigestellte Betriebsräte - gibt es eine Formel wie man freigestellte Betriebsräte errrechnet?

Älter

Hallo, gibt es eine Formel wie man freigestellte Betriebsräte errrechnet. Unser Betrieb hat ca. 6700 Mitglieder und stellt damit zur Zeit 33 Betriebsräte, davon 9 freigestellte. Nun ist Listenwahl

Freigestellte Betriebsräten im Mutterschutz und danach im Elternzeit

Älter

Hallo zusammen, Ich hoffe ihr könnt bei meinem Anliegen weiterhelfen. Wir habe fünf freigestellte Betriebsräte bei uns in der Firma. Die eine Freigestelltem bekommt bald ihr Baby und ist im Mutters

Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit

Älter

Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u

Freigestellter Betriebsrat - Darf ich mich als BR-Mitglied kurzzeitig (stundenweise) von der Arbeit freistellen lassen oder kann der AG mir die Freistellung verweigern weil wir im BR bereits "dauerhaft" freigestellte BR-Mitglieder haben?

Älter

Bin neues BR Mitglied und habe eine grundsätzliche Frage Wir haben mehrere dauerhaft freigestellte BR-Mitglieder und die haben sich die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt. Darf ich mic

"Art der Beschäftigung" bei der BR-Wahl

Älter

Hallo zusammen Es geht um die "Art der Beschäftigung" auf der eingereichten Wahlvorschlagsliste. Der Wahlvorstand stellt sich die Frage, ob für das freigestellte BRM (welches in Teilen auch der freig